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ADR- Scheine können länger verwendet werden

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Eine positive Nachricht für alle Gefahrgutfahrer, deren Schulungsbescheinigungen zwischen dem 1. März und dem 1. November 2020 ablaufen. Die ADR-Scheine behalten ihre Gültigkeit bis zum 30. November 2020.

Straßentransport

Wegen der Coronavirus-Epidemie gibt es praktisch keine Möglichkeiten, Schulungen und Prüfungen auch im Gefahrgutbereich durchzuführen, daher wurde dank einer gemeinsamen Initiative solcher Länder wie Deutschland, Frankreich, Norwegen und Österreich und aufgrund der Multilateralen Vereinbarung M324 entschieden, dass die bisherigen Schulungsbescheinigungen, deren Gültigkeit vor dem 1. November ablaufen würde, bis zum 30. November 2020 verwendet werden können. Diesem Beschluss wollen auch weitere Länder:  Irland, die Niederlande, San Marino, die Schweiz und Tschechien folgen.

Schienenverkehr

Aufgrund der Vereinbarung RID  1/2020 betrifft die verlängerte Gültigkeit der ADR-Scheine bis zum 30. November 2020  auch den Schienenverkehr. Diesem Abkommen haben sich wiederum Deutschland, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Österreich und das Vereinigte Königreich angeschlossen.

Binnenschiff

Aufgrund der Vereinbarung MO25 werden auch die ADR-Scheine für den Binnenschifftransport  verlängert. Binnenverkehrsträger werden darauf hingewiesen, dass ihre Bescheinigungen um fünf Jahre ab dem Ablaufdatum verlängert werden können, falls der Besitzer des Scheines die entsprechende Prüfung bis zum 1. Dezember 2020 ablegt. 

Foto: Flickr/Lav Ulv CC BY 2.0

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