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Alkohol am LKW-Steuer. Führerscheinentzug auch für Ausländer

Wie bereits in den Medien berichtet, ereignete sich im Stadtgebiet Fürth am Dienstagabend ein schadensträchtiges Unfallgeschehen. Der Präventionsverein "Hellwach mit 80 km/h" meine, dass dies das richtige Signal für alkoholkranke Berufskraftfahrer sei und will Politik und Transportunternehmen von seinen Vorschlägen überzeugen.

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Das Unfallgeschehen in Fürth wurde von einem 50-Jährigen LKW-Fahrer aus der Türkei verursacht, bei dem ein Atemalkoholtest ergeben hatte, dass er offensichtlich hochalkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen hatte.

Bei dem Unfall kam keiner ums Leben, es wurden zwei Personen verletzt und es entstand ein Sachschaden an insgesamt 34 Fahrzeugen und mehreren Gebäuden, teilte die Polizei mit.

Der LKW-Fahrer ist bereits in U-Haft. Es wird gegen ihn wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort, fahrlässiger Körperverletzung, fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Brandstiftung ermittelt.

Das Alkohol-Problem im internationalen Transportgewerbe

Die Verkehrsstatistik hatte bereits Jahresende einen traurigen Rekord von etlichen Unfalltoten geschrieben. Das Ereignis von Fürth wirft noch einmal ein Schlaglicht auf das sich offenbar weiter verschärfende Problem der alkoholisierten LKW-Fahrer auf deutschen Straßen.

Seit Jahren prangern wir vom Verein Hellwach mit 80 km/h e.V. die gemeinen Gefahren durcheinen importierten Alkoholismus an und fordern mehr präventiven Schutz durch die Führerscheinverwaltungen und die Polizei. Die Politik muss dafür den Rahmen schaffen. Unsere Petition an alle Landesregierungen (der Bund hatte sich unzuständig erklärt) hatte keinen Erfolg.” – so Dieter Schäfer der Sprecher des Vereins Hellwach mit 80 km/h e.V.

Der deutsche Rechtsrahmen gebe einen präventiven Fahrerlaubnisentzug nicht her. Einige schrieben, § 46 FeV zeige den Weg auf. Dort ist die Vorführung zur MPU bei Alkoholismusverdacht auch für Ausländer geregelt. Nur, die örtlich zuständigen Führerscheinstellen verharren weiterhin in ihren eingefahrenen Verwaltungspraxen und es geschehe nichts, so der Sprecher des Vereins.

Der Fall in Fürth sollte der letzte Weckruf gewesen sein. Das Eintreten einer richtigen Katastrophe ist nicht eine Frage des ob, sondern nur eine des wann! – appelliert Dieter Schäfer.

Ist das bereits Diskriminierung? Die Statistik des Präventionsvereins “Hellwach mit 80 km/h” zeigt folgendes:

  • Deutsche bzw. inländische Fahrerlaubnis-Inhaber:
    1. 1  Mio. Alkoholkranke , ca. 1,7 Mio. Gefährdete
    2. FS-Inhaber müssen nach zweiter Alkoholfahrt oder ab 1,6 Promille zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung MPU
  • Nichtdeutsche und insbes. osteuropäische Fahrerlaubnis-Inhaber:
    1. 98 % der kontrollierten BKF sind unauffällig
    2. 2 % geschätzt sind alkoholkrank (6.400!) Die Vorführung zur MPU ist nicht die Regel bzw. nur  Theorie

Alkolock, die Wegfahrsperre als Lösung?

Unternehmen können anhand dieser Zündschlosssperre Alkohol- und Drogenkontrollen bei ihren Fahrern durchführen. Darüber hinaus ist die Einrichtung eines Systems vorgesehen, das den Arbeitgebern Informationen darüber liefert, ob ihre Fahrer noch legal fahren können oder ob sie ihren Führerschein aufgrund von Strafpunkten oder aus anderen Gründen verloren haben.

Ab Mai 2022 müssen alle Neuwagen in der Europäischen Union mit fortschrittlichen Sicherheitssystemen ausgestattet werden unter anderem auch mit einer Alkohol-Wegfahrsperre. Für bestehende Fahrzeugmodelle gilt diese Pflicht erst ab 2024.

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