Ältere LKW mit einem Gesamtgewicht von über 40 Tonnen können in Frankreich keine Kabotagebeförderungen mehr durchführen

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Ab Anfang Oktober ist es nicht mehr möglich, Kabotagebeförderungen in Frankreich mit LKW über 40 Tonnen, die die Emissionsanforderungen nicht erfüllen, durchzuführen.  Transportunternehmen, die sich an die neuen Kabotage-Regelungen nicht halten werden, werden mit hohe Geldstrafen bestraft.

Gemäß der Verordnung vom 28. Juli 2014 über die Änderung des Dekrets vom 4. Dezember 2012 über das zulässige Gesamtgewicht von motorisierten Landfahrzeugen können LKW über 40 Tonnen, die unter die Euro-4-Norm fallen, in Frankreich keine Kabotagebeförderungen mehr durchführen. Aufgrund der gleichen Vorschriften sind Euro 3-LKW bereits  seit drei Jahren verboten.

Das Verbot gilt jedoch nicht für internationale Einsätze mit Be- und Entladung in Frankreich oder für den Transitverkehr.

Hohe Geldstrafen

Bei Nichtbeachtung der Vorschriften für die Kabotagebeförderungen in Frankreich kann eine Geldstrafe von bis zu 15 Tausend Euro verhängt werden. Das ist aber nicht alles: die französischen Behörden können auch vorübergehend das Fahrzeug beschlagnahmen und ein Kabotageverbot für maximal ein Jahr erlassen.

Foto: Wikimedia.com/Lionel Allorge / CC BY-SA 3

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