Aufgrund bevorstehender Feiertage bzw. Sonderregelungen wird es in einigen EU-Ländern Fahrverbote für Lkw geben. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht aller Einschränkungen und Lockerungen.
Deutschland
Es gibt keine Fahrverbote an Pfingsten. Die Aussetzung des Lkw-Fahrverbots an Sonn- und Feiertagen gilt für alle Bundesländer und ist bis zum 30. Juni 2021 gültig.
Österreich
Fahrverbote für Zugmaschinen mit Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie für Lkw und Sattelzüge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t.
Fahrverbot gilt an folgenden Tagen:
– 22. Mai von 15.00 bis 24.00 Uhr,
– 23. Mai von 00:00 bis 22 Uhr,
– 24. Mai von 00:00 bis 22 Uhr.
Frankreich
Verkehrsverbote gelten für Lkw und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, ausgenommen Sonderfahrzeuge und landwirtschaftliche Fahrzeuge.
Fahrverbot gilt an folgenden Tagen:
– 22. Mai von 22:00 bis 00:00 Uhr,
– 23. Mai von 00:00 bis 24:00 Uhr,
– 24. Mai von 00:00 bis 22:00 Uhr.
Bitte beachten: Die Einschränkungen vom 24. Mai gelten nicht für Fahrer, die Lebensmittel, Hygieneprodukte, Medikamente und Bioprodukte für Unternehmen transportieren. Bis 15 Uhr dürfen auch solche Transporte leer zurückkehren.
Luxemburg
Die Verkehrsbeschränkungen gelten für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht (GVW), mit oder ohne Anhänger, von mehr als 7,5 t.
Fahrverbot gilt an folgenden Tagen:
– 22. Mai von 21:30 bis 00:00 Uhr,
– 23. Mai von 00:00 bis 24:00 Uhr,
– 24. Mai von 00:00 bis 21:45 Uhr.
Liechtenstein
Einschränkungen gelten für Lkw über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht; industrielle Zugmaschinen und Maschinen, Gelenkfahrzeuge und Lastzüge über 5 t:
Fahrverbot gilt an folgenden Tagen:
– 23. Mai von 0:00 bis 24 Uhr,
– 24. Mai von 0:00 bis 24 Uhr.
Polen
Einschränkungen gelten für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 12 t.
Fahrverbot gilt an folgenden Tagen:
– 22. Mai von 18:00 bis 22:00 Uhr,
– 23. Mai von 08:00 bis 22:00 Uhr.
Schweiz
Die Verkehrsbeschränkungen in der Schweiz betreffen Lastkraftwagen über 3,5 t, Zugmaschinen mit Sattelanhängern und Lastkraftwagen mit Anhängern über 5 t. Autofahrer müssen mit Fahrverboten rechnen:
– 23. Mai von 0:00 bis 24 Uhr,
– 24. Mai von 0:00 bis 24 Uhr.
Bitte beachten: Das Verbot am 24. Mai gilt nicht im Kanton Wallis.
Ungarn
Lkw und landwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhängern über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht dürfen die Straßen an folgenden Tagen nicht befahren:
– 22. Mai von 22:00 bis 00:00 Uhr,
– 23. Mai von 00:00 bis 24 Uhr,
– 24. Mai von 00:00 bis 22 Uhr.
Italien
Das Verkehrsverbot gilt für Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen, die für den Transport von Gütern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t ausgelegt sind.
Fahrverbot gilt an folgenden Tagen:
– 23. Mai von 9.00 bis 22.00 Uhr,
– 24. Mai von 00.00 bis 22.00 Uhr.
Foto: Trans.INFO