Arbeitszeitlockerung in Tschechien

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Im Zusammenhang mit der Situation an der Grenze zu Deutschland, wo es oft zu mit Kontrollen der Ergebnisse von COVID-19-Tests verbundenen Staus kommt, führte Tschechien eine vorübergehende Lockerung bei der Bewertung von Fahrt- und Pausenzeiten für Kraftfahrer im internationalen Straßengüterverkehr.

Aus einer Information, die durch tschechisches Transportministerium bekannt gegeben wurde, stellt sich heraus, dass die Lockerung ab dem 14. Februar ab 0:00 Uhr bis zum 15. März 2021, 23:59 Uhr gilt. Diese kann von allen Kraftfahrern genutzt werden, die im internationalen Straßengüterverkehr aus Tschechien nach Deutschland fahren, vorausgesetzt, dass dies keine Gefahr für Fahrer und den Straßenverkehr mit sich bringt.

Die Fahrer dürfen nicht fahren, wenn sie müde sind und die Arbeitgeber bleiben für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Arbeitnehmer und sonstiger Verkehrsteilnehmer verantwortlich”, betont das tschechische Ministerium.

Die Lockerung beruht auf:

  • Verlängerung des maximalen täglichen Fahrlimits von 9 auf 11 Stunden;
  • Verlängerung der maximalen Wochenlenkzeit für das Führen des Fahrzeugs von 56 auf 60 Stunden;
  • Verkürzung der täglichen Ruhezeit von 11 auf 9 Stunden;
  • Aufschiebung der wöchentlichen Erholung nach Ablauf von sieben (statt sechs) 24-stündigen Zeiträumen ab Beendigung des vergangenen einwöchigen Erholungszeitraums.

Nach Anwendung der Abweichung muss der Fahrer sofort eine handschriftliche Eintragung auf der Rückseite des Ausdrucks/der Tachoscheibe machen, indem der Ort und der Grund für die Abweichung anzugeben sind. Diese Dokumentation ist bei der Inspektion nebst Begleitdokumenten zu der jeweiligen Sendung vorzulegen, um die Begründung zur Anwendung der Abweichung zu überprüfen”, so das tschechische Ministerium.

Foto: Pixabay/499585

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