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Ausnahmen bei Übereinstimmungsnachweis der Sattelzugmaschine

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Das BMVI hat jüngst die Länder gebeten, von den Kontrollen des Übereinstimmungsnachweises der Sattelzugmaschine beim Lang-LKW Typ 1 unter bestimmten Voraussetzungen abzusehen.

Auf eine jüngste  Bitte des BMVI sollen die Länder von den Kontrollen des Übereinstimmungsnachweises der Sattelzugmaschine beim Lang-LKW Typ 1  absehen.Voraussetzung ist, das die Erstzulassung der Sattelzugmaschine nach dem 31. Oktober 2015 datiert ist. Darüber berichtet das Portal Trucker.de.

Damit ist es erlaubt auch andere Sattelzugmaschinen einzusetzen, ohne dass dafür ein Übereinstimmungsnachweis vorliegt. Der Übereinstimmungsnachweis für den Sattelanhänger wird jedoch weiterhin verlangt.

Die Ausnahme soll zunächst bis zum 30. Juni 2020 gelten.

Foto: Wikipedia/Teppo Lainio CC BY-SA 2.0

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