Auch in diesem Jahr gilt nach der Ferienreiseverordnung in den Monaten Juli und August in Deutschland an allen Samstagen (ab 6. Juli 2024 bis einschließlich 31. August 2024) für LKW über 7,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse (zGM), LKW mit Anhängern sowie Sattelzüge in der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr ein zusätzliches Fahrverbot auf zahlreichen Autobahn- sowie einzelnen Bundesstraßenabschnitten wie folgt:
Das Verbot gilt nach § 1 Absatz 2 der Ferienreiseverordnung außerdem für folgende Bundesstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften in beiden Fahrtrichtungen:
Bundesstraße | Streckenbeschreibung | |
---|---|---|
1 | B 31 | von Anschlussstelle Stockach-Ost der A 98 bis Anschlussstelle Sigmarszell der A 96 |
2 | B 96/E 251 | ab Landesgrenze Berlin bis zur B 104 in Neubrandenburg |
Quelle: BMDV
Digitale Ausweichstreckenkarte
Die digitale Ausweichstreckenkarte ist in diesem Jahr wieder in die Autobahn App integriert und bietet laut dem BGL einen schnellen Überblick über die Streckenabschnitte mit Fahrverbot sowie über mögliche Alternativrouten.
Wer die App für die Ausweichstreckenkarte bereits im vergangenen Jahr genutzt hat, sollte diese ggf. aktualisieren”, rät der BGL.
Zusätzlich steht die Karte auf der BGL-Website zum Download zur Verfügung.
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