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Autofahrer müssen für die Beseitigung und Entsorgung von Tierkadavern nach Unfall nicht zahlen

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Der Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit drei Urteilen vom 22. November 2017 die Berufungen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) gegen Urteile des Verwaltungsgerichts Hannover vom 29. März 2017 zurückgewiesen.

In dem Fall forderte die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr von Wildunfällen betroffene Autofahrer auf, für die Kosten der Entsorgung von Tierkadavern in Höhe von 130, 180 und 400 Euro aufzukommen. Das Gericht lehnte dieses Forderung  ab mit der Begründung, dass im Straßenraum liegengebliebene Wildtiere keine Verunreinigung im Sinne der entsprechenden Regelung im Bundesfernstraßengesetz seien.

Demnach sind Autofahrer nicht verpflichtet,  für die Beseitigung und Entsorgung von Tierkadavern nach einem Wildunfall zu zahlen.

Foto:Pixabay/AJEL

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