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Autonome Lkw: Für Kauf, Leasing und Nachrüstung gibt es jetzt Bundesmittel

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Seit heute können Güterkraftverkehrsunternehmen Fördermittel für autonome Fahrzeuge beantragen. Der Bund unterstützt dabei nicht nur die Anschaffung: Auch Leasing und die Nachrüstung vorhandener Fahrzeuge kommen infrage. Insgesamt stehen bis zu 14 Millionen Euro bereit – allerdings teilt sich der Güterverkehr den Fördertopf mit anderen Einsatzbereichen.

Dieser Text wurde vollständig von einem Redakteur verfasst – basierend auf fachlichem Wissen, journalistischer Erfahrung und sorgfältiger Recherche. Künstliche Intelligenz kam dabei nicht zum Einsatz.

Autonome Nutzfahrzeuge sind auf deutschen Straßen bislang vor allem in Erprobungsprojekten zu sehen. Mit einem neuen Förderaufruf will das Bundesministerium für Verkehr (BMV) nun gezielt Investitionen unterstützen, die über reine Techniktests hinausgehen.

Für Güterkraftverkehrsunternehmen öffnet sich das Förderprogramm am heutigen 1. September. Ab sofort können sie Anträge für Investitionen in Fahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen stellen, die dauerhaft im öffentlichen Verkehrsraum eingesetzt werden sollen.

Für den gesamten Förderaufruf stehen laut BMV bis zu 14 Millionen Euro zur Verfügung. Das Geld ist allerdings nicht ausschließlich für den Straßengüterverkehr vorgesehen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet der öffentliche Personennahverkehr. Wie viel der Gesamtsumme letztlich in Logistikprojekte fließen wird, steht daher noch nicht fest.

Kauf ist nicht die einzige Möglichkeit

Für Transportunternehmen ist vor allem die Bandbreite der förderfähigen Investitionen interessant. Der Bund bezuschusst laut Förderaufruf die Beschaffung von Fahrzeugen, die bereits über autonome Fahrfunktionen verfügen. Förderfähig sind auch Fahrzeuge, die vom Hersteller oder einem Drittanbieter entsprechend umgerüstet wurden.

Darüber hinaus kann die nachträgliche Ausrüstung bereits vorhandener Fahrzeuge unterstützt werden. Auch Leasingmodelle fallen unter den Förderaufruf.

Damit ist die Förderung nicht auf Unternehmen beschränkt, die unmittelbar ein neues autonomes Fahrzeug kaufen wollen.

Unterstützt werden sowohl Vorhaben im Regelbetrieb als auch zunächst als Erprobung angelegte Projekte. Für Letztere gibt es allerdings eine wesentliche Bedingung: Nach der Erprobung müssen die geförderten Fahrzeuge dauerhaft eingesetzt werden. Das BMV schreibt einen Zweckbindungszeitraum von drei Jahren ab Inbetriebnahme vor.

Bis zu 300.000 Euro – unter bestimmten Voraussetzungen mehr

Auch die Förderobergrenzen sind inzwischen konkret.

Bei Anwendung der allgemeinen De-minimis-Regelung sind laut BMV bis zu 300.000 Euro je Antragsteller möglich. Unter der DAWI-De-minimis-Regelung liegt die Obergrenze bei 750.000 Euro. Welche Regelung greift und welche Förderung tatsächlich möglich ist, hängt vom jeweiligen Antragsteller und Projekt ab.

Gerade diese Grenzen relativieren die zunächst groß wirkende Gesamtsumme von 14 Millionen Euro. Das Programm ist kein Finanzierungsinstrument für einen flächendeckenden Austausch konventioneller Lkw-Flotten. Es kann aber die Einstiegskosten einzelner autonomer Anwendungen reduzieren.

Güterkraftverkehr ist ausdrücklich ein Förderbereich

Der Straßengüterverkehr wird in dem Programm nicht lediglich am Rande berücksichtigt. Antragsberechtigt sind ausdrücklich Antragsteller mit einem Tätigkeitsbereich nach den Paragrafen 1 und 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes und Sitz in Deutschland.

Das BMV nennt als ein Motiv für die Förderung den zunehmenden Fahrpersonalmangel. Verkehrsminister Steffen Bilger erklärte dazu:

Gleichzeitig eröffnet die Technologie dem Güterkraftverkehr neue Möglichkeiten, um dem steigenden Transportbedarf und dem zunehmenden Fahrpersonalmangel zu begegnen.“

Der Förderaufruf selbst geht allerdings nicht so weit, bestimmte Anwendungen wie Hub-to-Hub-Verkehre, Werkslogistik oder Hafenhinterlandtransporte als bevorzugte Einsatzfelder für den Güterverkehr festzulegen. Eine solche Konkretisierung wäre deshalb zum jetzigen Zeitpunkt Spekulation.

Festgelegt ist dagegen der regulatorische Rahmen: Unterstützt werden autonome Fahrfunktionen nach den Paragrafen 1d ff. des Straßenverkehrsgesetzes. Der Bund zielt damit auf Anwendungen autonomer Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum.

Der eigentliche Schritt: vom Versuch zum dauerhaften Betrieb

Damit unterscheidet sich der Ansatz von einer reinen Forschungsförderung. Das Ministerium will nach eigenen Angaben die Einführung, Erweiterung und Verstetigung autonomer Fahrzeuge unterstützen und die Technik stärker vom Erprobungs- in den Regelbetrieb bringen.

Besonders berücksichtigt werden sollen Projekte, die zur Entwicklung oder Weiterentwicklung von Modellregionen für autonomes Fahren beitragen.

Für den Güterverkehr dürfte genau hier die entscheidende Hürde liegen. Dass autonome Nutzfahrzeuge technisch auf definierten Strecken fahren können, wird bereits in verschiedenen Projekten erprobt. Für Transportunternehmen stellt sich inzwischen vielmehr die Frage, ob sich daraus ein dauerhaft betreibbarer und wirtschaftlich sinnvoller Transportprozess im öffentlichen Straßenverkehr entwickeln lässt.

Der neue Förderaufruf löst diese Frage nicht. Er senkt aber für geeignete Projekte einen Teil der Investitionshürde.

Nur sechs Wochen für den Antrag

Interessierte Unternehmen sollten vor allem die kurze Antragsfrist beachten. Anträge können seit dem 1. September 2026 eingereicht werden und müssen spätestens am 15. Oktober vorliegen.

Die Einreichung erfolgt elektronisch über easy-Online: Förderaufruf des Bundesverkehrsministeriums

Für Speditionen und Logistikunternehmen ist damit weniger die Schlagzeile über den 14-Millionen-Euro-Topf entscheidend. Interessanter ist, dass der Bund Kauf, Nachrüstung und Leasing autonomer Fahrzeuge ausdrücklich für Anwendungen im Güterkraftverkehr öffnet – und die geförderte Technik anschließend nicht im Demonstrationsprojekt verbleiben soll, sondern mindestens drei Jahre eingesetzt werden muss.

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