- 18 EU-Länder unterstützen eine Erklärung für grenzüberschreitende Testkorridore für autonome Fahrzeuge.
- Im Fokus stehen Straßengüterverkehr, Logistik sowie Angebote im öffentlichen Personenverkehr.
- Geplant sind abgestimmte Vorgaben zu Typgenehmigung, Zulassungsverfahren und Einsatzregeln für autonome Fahrzeuge.
- Deutschland gehört zu den Unterzeichnerstaaten.
- Die Connecting Europe Facility stellt 2026 zwanzig Millionen Euro für digitale Infrastruktur bereit, die automatisiertes Fahren ermöglicht.
Die Erklärung wurde am 8. Juni am Rande des EU-Verkehrsrats in Luxemburg unterzeichnet. Neben den 18 Mitgliedstaaten unterstützte auch Apostolos Tzitzikostas, EU-Kommissar für nachhaltigen Verkehr und Tourismus, das Vorhaben.
Gemeinsamer Rahmen für automatisierten Straßenverkehr
Die Initiative ist Teil des europäischen Aktionsplans für die Automobilindustrie. Ziel ist es, die Einführung automatisierter Fahrfunktionen EU-weit besser zu koordinieren und den Übergang von Pilotprojekten in den Regelbetrieb zu erleichtern.
Kernstück sind Testkorridore über nationale Grenzen hinweg, in denen unterschiedliche Anwendungen erprobt werden können – ausdrücklich auch im Güterverkehr und in der Logistik sowie im öffentlichen Verkehr. Die beteiligten Staaten wollen dafür gemeinsame Leitlinien entwickeln, unter anderem für Typgenehmigung, nationale Genehmigungsverfahren und die praktische Einführung neuer Systeme.
Zugleich soll der Schritt vom Testbetrieb in den Alltag schneller gelingen – auch im grenzüberschreitenden Verkehr –, bei einheitlichen Sicherheitsstandards.
Mehr Harmonisierung statt nationaler Insellösungen
Die Unterzeichner kündigen an, sich bei technischen Anforderungen an bestehenden EU-Regeln zur Fahrzeug-Typgenehmigung und zur Sicherheit automatisierter Fahrsysteme zu orientieren. Als Bezug werden dabei unter anderem EU-Vorgaben genannt (siehe auch: EU-Vorgaben zur Typgenehmigung und Sicherheit).
Ein weiterer Schwerpunkt ist mehr Zusammenarbeit zwischen den nationalen Typgenehmigungsbehörden: Austausch von Testergebnissen, engere Abstimmung und Schritte in Richtung gegenseitiger Anerkennung von Genehmigungen und Zulassungen. Das soll den kommerziellen Einsatz autonomer Fahrzeuge erleichtern – auch in Szenarien ohne Sicherheitsfahrer.
Die Erklärung hält zugleich fest, dass die Entscheidungshoheit bei den einzelnen Staaten bleibt. Ob und unter welchen Bedingungen autonome Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen fahren dürfen, wird weiterhin nach nationalem Recht geregelt.
Güterverkehr und Logistik als Anwendungsfeld
Fortschritte sollen laut Erklärung vor allem dort entstehen, wo Anwendungen auf konkrete Marktbedarfe treffen. Genannt werden ausdrücklich Transport und Logistik – neben dem öffentlichen Personenverkehr.
Vorgesehen ist, dass Staaten gemeinsam mit Kommunen, Verkehrsunternehmen und der Wirtschaft Lösungen entwickeln, die sich in verschiedenen Regionen Europas ausrollen lassen. Als Voraussetzung werden digitale Infrastruktur und intelligente Verkehrssysteme hervorgehoben, die den Betrieb automatisierter Fahrzeuge unterstützen.
Industriepolitische Komponente
Die Erklärung hat auch eine industriepolitische Dimension. Demnach sollen – wenn technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll – Fahrzeuge, Systeme, Komponenten und Lösungen bevorzugt werden, die in der Europäischen Union entwickelt und gefertigt werden. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit im Bereich autonomer Mobilität zu stärken und einen verlässlicheren Markt für Innovationen aus Europa zu schaffen.
Zugang für Anbieter außerhalb der EU bleibt möglich, sofern sie strategische Partnerschaften mit Unternehmen eingehen, die substanziell im EU-Markt aktiv sind.
Zwanzig Millionen Euro für die digitale Basis
Erste finanzielle Unterstützung ist über die Connecting Europe Facility vorgesehen: Für 2026 sind zwanzig Millionen Euro für digitale Infrastruktur eingeplant, die automatisiertes Fahren ermöglicht.
Mit dem Geld sollen groß angelegte Tests unterstützt und Voraussetzungen geschaffen werden, damit autonome Fahrzeuge später auch kommerziell im Straßenverkehr eingesetzt werden können.
Deutschland unter den Unterzeichnern
Unterzeichnet haben Österreich, Belgien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Litauen, Luxemburg, die Niederlande, Polen und Schweden.
Die Erklärung ist politisch als Signal für eine engere Zusammenarbeit gedacht und begründet keine völkerrechtlichen Verpflichtungen. Ziel ist es, den Übergang von Pilotprojekten zur kommerziellen Nutzung autonomer Fahrzeuge auf Europas Straßen zu beschleunigen – insbesondere im Güterverkehr und in der Logistik.









