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BAG: die Förderperiode für das Jahr 2018 ist gestartet

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Transportunternehmen mit mautpflichtigen Fahrzeugen können seit heute ihre Förderanträge für das De-minimis-Programm im Rahmen der Maut-Harmonisierung einreichen, teilte das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) mit. Die Antragsfrist endet am 1. Oktober.


Der Fördersatz je mautpflichtigen Lkw beträgt 2.000 Euro, der maximale Förderbetrag liegt bei 33.000 Euro. Innerhalb von fünf Monaten sollen Firmen nach Eingang des Zuwendungsbescheids dem BAG ihren Verwendungsnachweis einreichen.

Die Unternehmen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung Güterkraftverkehr betreiben und Eigentümer oder Halter mindestens eines in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuges sein. Als schweres Nutzfahrzeug im Sinne dieser Förderrichtlinie gelten Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt, erklärt BAG.

Drei Kategorien

Zuschüsse unterteilen sich in die drei Kategorien „fahrzeugbezogene Maßnahmen”, „personenbezogene Maßnahmen” und „Maßnahmen zur Effizienzsteigerung”.

Die fahrzeugbezogenen Maßnahmen umfassen zum Beispiel Fahrerassistenzsysteme, zusätzliche, überobligatorische Einrichtungen und Hilfsmittel zur optimalen Ladungssicherung oder Maßnahmen zum Schutz vor Diebstahl. In die Kategorie personenbezogene Maßnahmen fallen unter anderem Ausgaben für Sicherheits- und Berufsbekleidung. Im Falle der Maßnahmen zur Effizienzsteigerung geht es beispielsweise um Umwelt- und Sicherheitszertifizierungen Telematiksysteme oder Software in Zusammenhang mit dem digitalen Tachografen.

Die Unterlagen stehen auf dem Antragsportal zur Verfügung.

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