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Bald werden 50-Tonnen-LKW auf die Straßen in Wallonien fahren

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Ab dem 1. Mai treten in Belgien neue Vorschriften für Lastkraftwagen in Kraft. Gemäß der Verordnung der wallonischen Regierung werden auf den Straßen dieser Region Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 50 Tonnen fahren dürfen.

Die Wallonische Unternehmerunion (UWE) berichtete, dass die Bedingung für die Einfahrt eines 50-Tonnen-LKW auf Straßen in dieser Region ein dreiachsiger Sattelschlepper mit einem dreiachsigen Anhänger und die Erfüllung einer Reihe technischer Anforderungen ist.

Dieser Vorschlag der Wallonischen Unternehmerunion ist aus der Sicht einiger Güterkraftverkehrsunternehmen von Bedeutung, da dadurch die Nutzlast des Fahrzeugs um mehrere Tonnen erhöht werden kann. Nach Erfüllung einiger technischer Kriterien können wir sicher sein, dass die Auswirkungen dieser Fahrzeuge auf die Infrastruktur mit denen von Fahrzeugen mit einer Masse von 44 Tonnen auf 5 Achsen identisch sind – kommentiert Samuël Saelens, Mobilitätsberater bei UWE.

Die Entscheidung der neuen Regierung zielt darauf ab, die Bedingungen des Straßenverkehrs zu verbessern und die Effizienz des Güterverkehrs zu erhöhen. Die UWE-Vertreter sind der Ansicht, dass die Entscheidung auch dazu beitragen wird, die logistische Attraktivität der Region zu erhöhen, und dass die Transportgesellschaften ihre Effizienz verbessern können.

Fahrzeuge müssen eine Reihe von technischen Anforderungen erfüllen

Zusätzlich zu den sechs erforderlichen Achsen enthält die Verordnung eine Reihe technischer Anforderungen, die erfüllt sein müssen, damit das Fahrzeug auf den Straßen Walloniens fahren kann. Das Fahrzeug muss:

– mindestens die Euro-5-Norm erfüllen,
– mit dem EBS-System (Electronic Braking System) ausgestattet sein,
– eine automatische Notbremse (AEB – Automatic Emergency Braking) und ein Stabilisierungssystem (RSC – Rolling Stability Control) haben,
– mit einem System ausgestattet sein, das Achslasten prüft und Daten an die Fahrerkabine überträgt. Darüber hinaus müssen Lkw mit einer zGM von bis zu 50 Tonnen beim Fahren 50 Meter Abstand zu anderen Fahrzeugen mit einer zGM über 3,5 Tonnen halten.

Die Gewerkschafter der UWE hoffen nun, dass die neue Verordnung eine Inspiration für das benachbarte Flandern sein wird und dass in Zukunft Regelungen im ganzen Land gelten werden.

 

Fot: wikipedia.org

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