Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat im Dezember zwei Schwerpunktkontrollaktionen zur Einhaltung der Kabotagebestimmungen, zur Überwachung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit und im Bereich der Technischen Unterwegskontrolle (TUK) durchgeführt.
Am 3./4. und 11./12. Dezember 2024 führte das BALM bundesweite Schwerpunktkontrollen hinsichtlich der Überwachung zur Einhaltung der Regelungen zur den Kabotagebestimmungen an 49 bzw. 36 Kontrollstellen mit 161 bzw. 112 Kontrollkräften der Verkehrskontrolldienste durch.
Bei den Kontrollaktionen kamen Kontrollkräfte beider Kontrolldienste zum Einsatz, zudem wurden Technikexperten zur Durchführung von technischen Unterwegskontrollen eingebunden, gibt das BALM an.
Im Rahmen der Kontrollaktionen im Dezember wurden unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete insgesamt 1.315 Fahrzeuge kontrolliert.
Von diesen wurden 1.297 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen überprüft. 45 dieser Fahrzeuge wurden hinsichtlich der Kabotagebestimmungen beanstandet. Insgesamt wurden im Dezember 150 Fahrzeuge auf die Einhaltung des Verbots des Verbringens der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug kontrolliert, wobei 14 Verstöße gegen diese Regelungen festgestellt wurden” – teilt BALM mit.
Neben den Verstößen gegen Kabotagebestimmungen sind ebenfalls einzelne Verstöße in anderen Rechtgebieten festgestellt worden. Bei 91 auf technische Mängel kontrollierten Fahrzeugen wurden insgesamt 15 Verstöße festgestellt, darunter jeweils vier in den Bereichen Beleuchtung und Bremsen und zwei AdBlue-Manipulationen.
An Sicherheitsleistungen wurden im Dezember unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete während der Schwerpunktkontrollen insgesamt ca. 108.370 EUR vereinnahmt.