In Belgien werden in Kürze LKW-Fahrer von der Pflicht, eine „Erklärung an Eides Statt“ („Declaration sur l´honneur“) mitzuführen, ausgenommen sein.
Ende Januar haben wir darüber berichtet, dass Belgien seine Einreisevorschriften coronabedingt verschärft hatte. Unter anderem wurden alle Reisen ohne triftigen Grund untersagt. LKW-Fahrten waren zwar zulässig, aber LKW-Fahrer wurden verpflichtet eine „Erklärung an Eides Statt“ („Declaration sur l´honneur“) mitzuführen, in der der triftige Grund für die Reise belegt wurde.
In Kürze werden LKW-Fahrer von dieser Pflicht ausgenommen sein. Ab dem 13. Februar werden gültige Transportdokumente beim Überfahren der belgischen Grenze als ausreichender Beleg für im Rahmen der beruflichen Tätigkeit ausgeführten grenzüberschreitenden Güterbeförderungen anerkannt.
Le nouveau AR apporte des assouplissements!
La déclaration sur l’honneur ne sera, dès le 13 février, plus exigée pour les chauffeurs pendant les trajets de transport. C’est une bonne chose que la loi réduise la charge administrative pour les transporteurs?#Febetra#transport
— FEBETRA (@FEBETRA) February 9, 2021
Foto:Pixabay/Chickenonline