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Belgien setzt weitere Vorschriften des Mobilitätspakets um. Hohe Geldstrafen und sogar Gefängnisstrafen drohen

Die Abgeordnetenkammer in Belgien hat im Plenum den Gesetzentwurf des Arbeitsministers Pierre-Yves Dermagne über die Entsendung von Fahrern im Straßengüterverkehr angenommen.

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Das am vergangenen Donnerstag vom belgischen Parlament verabschiedete Gesetz zielt darauf ab, das europäische Mobilitätspaket an die belgische Gesetzgebung anzupassen.

Ziel der Neuregelungen ist laut Gesetzgeber die Wahrung des Gleichgewichts zwischen der unternehmerischen Freiheit des grenzüberschreitenden Dienstleistungs- und Warenverkehrs und die Gewährleistung zufriedenstellender Arbeitsbedingungen und sozialer Absicherung der Kraftfahrer. Laut dem Minister gehe es darum, „die Grenzen der ungezügelten Entsendung von LKW-Fahrern festzulegen, um Sozialdumping im Verkehrssektor zu bekämpfen“.

Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht sollte laut Dermagne „wirksamere Kontrollen mit weniger Unannehmlichkeiten und weniger Verwaltungsaufwand für Transportunternehmen” und eine Erhöhung der Zahl „koordinierter Kontrollen zwischen mindestens zwei Mitgliedstaaten” ermöglichen.

Was sehen die neuen Vorschriften vor?

Mit dem Gesetzentwurf werden spezifische Verwaltungsvorschriften und Kontrollmaßnahmen für die Entsendung im Straßenverkehrssektor eingeführt.

Dazu gehören:
– vorherige Anmeldung der Entsendung des Fahrers (sowie Benennung eines Verkehrsleiters oder einer anderen Kontaktperson, die für die Zusammenarbeit mit den Kontrolldiensten zuständig ist),
– die Verpflichtung, bei Straßenkontrollen die erforderlichen Dokumente wie Entsendeerklärung, Aufzeichnungen des Fahrtenschreibers und Nachweis der in Belgien durchgeführten Beförderungen vorzulegen,
– die Begrenzung der Anzahl der nach der Entsendung erforderlichen Dokumente auf:
Aufzeichnungen des Fahrtenschreibers, Nachweis über die in Belgien durchgeführten Transporte, Fahrerkarte, Nachweis über die Lohnzahlung, einer Lohnabrechnung gleichwertige Dokumente aus dem Herkunftsland und Dokumente über das Arbeitsverhältnis.

Gemäß de neuen Vorschriften muss die Entsendungserklärung vor jeder Entsendung eingereicht werden.

Das Gesetz soll am Tag seiner Veröffentlichung im belgischen Staatsanzeiger in Kraft treten.

Harte Strafen

Der Gesetzesentwurf sieht gemäß Artikel 101 des belgischen Sozialstrafgesetzbuchs eine Sanktion vierten Grades für die Nichteinhaltung der neuen Vorschriften vor. Das bedeutet, dass bei eklatanten Verstößen und Wiederholungstaten sogar eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und drei Jahren, eine Geldstrafe zwischen 600  und 6.000 Euro  oder eine Verwaltungsstrafe zwischen 300 und 3.000 Euro vorgesehen ist.

 

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