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Berlin muss Diesel-Fahrverbote einführen

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Mittels Anordnung des Verwaltungsgerichts wurde jetzt auch die Stadt Berlin verpflichtet Diesel-Fahrverbote bis spätestens 31. März 2019 einzuführen. Mindestens elf Straßen sind betroffen.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts in Berlin sind der Luftreinhalteplan 2011-2017 und das bisherige Konzept keine ausreichenden Maßnahmen zur Einhaltung des gemittelten Jahresgrenzwertes für Stickstoffdioxide von 40 µg/m3 vor.

Unabhängig davon muss die Stadt auf den Strecken, auf denen nach ihren eigenen Berechnungen – selbst unter Berücksichtigung eines Fahrverbots für Diesel-PKW bis zur Schadstoffklasse Euro 5 – der Grenzwert nicht eingehalten wird, zwingend ein Fahrverbot anordnen, das auch Diesel-LKW bis zur Schadstoffklasse Euro 5 umfasst. Es handelt sich dabei um insgesamt elf Straßenabschnitte an der Leipziger Straße, Reinhardtstraße, Brückenstraße, Friedrichstraße, dem Kapweg, Alt-Moabit, der Stromstraße und Leonorenstraße.

Der Beschluss über die Fortschreibung des Luftreinhalteplanes muss bis spätestens 31. März 2019 implementiert werden.

Foto:Flickr.com/ GillyBerlin CC BY 2.0

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