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Beschlagnahmung des Fahrzeugs oder sogar Gefängnisstrafe – die dänische Polizei kann Verkehrssünder nun härter bestrafen

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Die Polizei in Dänemark hat die Befugnis erhalten, Autofahrer für Draufgängertum und Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr härter zu bestrafen. Die Behörden des Landes haben das Gesetz geändert, weil es immer noch zu viele Opfer von Verkehrsunfällen gibt, die durch „verrückte” Fahrer verursacht werden.

Am 31. März trat in Dänemark eine Verschärfung der Strafen für rücksichtsloses Fahren in Kraft. Die Polizei kann nun härter gegen Fahrer vorgehen, die die Verkehrsregeln missachten. Eine der Möglichkeiten ist die Sicherstellung und die Beschlagnahme des Fahrzeugs, das für das unvorsichtige Fahren verwendet wurde. Eine wichtige Neuerung des dänischen Gesetzes ist, dass diese Strafe unabhängig davon verhängt werden kann, ob es sich um ein eigenes, gemietetes, geleastes oder gepachtetes Fahrzeug handelt. Das bedeutet, dass auch Berufskraftfahrer, die Firmenwagen nutzen, auf der Hut sein müssen. Auch für sie wird es keine Nachsicht geben.

VANVIDSBILISTER SKAL VÆK FRA VEJENE

I politiet ser vi for mange vanvidsbilister, der ser stort på andres liv og…

Opublikowany przez Politi Wtorek, 30 marca 2021

„Mit den neuen Regeln haben wir die Möglichkeit, hart gegen diejenigen vorzugehen, die nicht verstehen, wie man richtig fährt”, sagt Henrik Glintborg, Leiter der Verkehrsabteilung in Mittel- und Westjütland.

Die Beschlagnahmung des Fahrzeugs ist nicht die einzige verschärfte Strafe

Wird ein Fahrer bei einem „Rennen” oder einer anderen extrem gefährlichen Fahrweise erwischt, droht ihm neben dem Risiko der Beschlagnahme des Fahrzeugs auch der uneingeschränkte Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 3 Jahre.

Bei den schwersten Verstößen, wie z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung von 200km/h oder Überschreitung des Tempolimits um 100% und gleichzeitig 100 km/h, wurde die Strafe noch weiter verschärft – statt einer Geldstrafe, wie bisher, können Fahrer sogar mit einer Gefängnisstrafe rechnen.

Rücksichtsloses Fahren kann das Fahren mit sehr hohen Geschwindigkeiten bedeuten, aber auch Alkohol am Steuer mit mehr als zwei Promille, grobes rücksichtsloses Fahren und Totschlag unter besonders belastenden Umständen gehören ebenfalls dazu. Insgesamt ist die neue Strafe härter, und „wir freuen uns darauf, von den neuen Vorschriften Gebrauch zu machen”, gibt Inspektor Henrik Glintborg zu.

Laut einer Mitteilung der dänischen Polizei gelten u. a. folgende Verstöße als rücksichtsloses Fahren:

– Totschlag unter besonders belastenden Umständen,

– besonders leichtsinniges Fahren,

– Fahren mit einer Geschwindigkeit, die das Tempolimit um 100 Prozent und mehr als 100 km/h überschreitet,

– Fahren mit 200 km/h oder mehr,

– Fahren unter Alkoholeinfluss mit einem Blutalkoholgehalt von über 2 Promille.

Ein Problem für Frachtführer? „Nur hypothetisch”, meint der Minister.

Natürlich kann man davon ausgehen, dass bei Lkw-Fahrern das Risiko, die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu überschreiten, relativ gering ist, aber die Branchenmedien berichteten kürzlich über den Fall eines Lkw-Fahrers, der auf französischen Straßen… mit 147 km/h raste. Der dänische Verkehrsminister, Benny Engelbrecht, glaubt jedoch, dass die Beschlagnahmung eines Lkw nur ein hypothetisches Risiko für Frachtführer wäre.

– Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass ein Lkw auf einer Autobahn das doppelte Tempolimit fährt. Es sind jedoch Einzelfälle denkbar, in denen Fahrer so betrunken sind, dass sie die 2-Promille-Grenze überschreiten – so Benny Engelbrecht, zitiert von transportmagasinet.dk.

Frachteigentümer und Spediteure können beruhigt sein, da nur die Zugmaschine, nicht aber der Anhänger beschlagnahmt wird, so der Verkehrsminister. Bei Transportern, die nicht mit Geschwindigkeitsbegrenzern ausgestattet sind, ist das Risiko größer.

– Es mag ja sein, dass es einen Fahrer gibt, der einen Transporter mit voller Bravour fährt. Es ist jedoch die Pflicht des Arbeitgebers, dafür zu sorgen, dass sich seine Mitarbeiter angemessen verhalten – stellte der Minister fest.

Er fügte hinzu, dass in solchen Situationen, wenn der Arbeitgeber alle möglichen Vorsichtsmaßnahmen getroffen hat, es passieren kann, dass das Fahrzeug sichergestellt wird, aber nicht unbedingt beschlagnahmt werden muss. – Dies wird von der Entscheidung der Gerichte abhängen – betonte er.

Foto: Politi.dk

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