BGL: Übergangsfrist für die Nutzung von Funkgeräten verlängert

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Wie der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) heute in seinen sozialen Netzwerken informiert hat, wurde die Übergangsfrist für die Nutzung von Funkgeräten bis 30. Juni 2021 verlängert.

Der BGL hat vor einigen Stunden in seinen sozialen Netzwerken bekannt gegeben, dass der Bundesrat bei dei der Abstimmung über Änderungen an der Straßenverkehrsordnung auch die Übergangsfrist für die Nutzung von Funkgeräten mit Handteil verlängert.

Im Oktober 2017 traten in Deutschland strengere Bestimmungen der deutschen Straßenverkehrsordnung in Kraft. Damals wurde das Handyverbot eingeführt, nach dem die Benutzung von Handys, Smartphones, Smart-Uhren, mp3-Player, Tablets, Notebooks, Diktiergeräten und Discmans während der Fahrt nicht gestattet war. Die Änderung betraf auch CB-Funkgeräte, aber für diese galt dann noch eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2020. Sowohl die Branchenverbände als auch Lkw-Fahrer selbst sprachen sie ausdrücklich gegen dieses Verbot und plädierten für dessen erneute Aufhebung. Die meisten Bundesländer entschieden sich auch keine Verkehrskontrollen diesbezüglich durchzuführen.

Aufgrund dieser Proteste sowie in Bezug darauf, wie der BGL angibt, dass die Technik im Falle von Rundfunkgeräten noch nicht so fortgeschritten sei, wurde die Übergangsfrist nochmals um mehrere Monate verlängert.

Foto: Wikimedia

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