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BIEK fordert Änderungen der StVO

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Da die Parkmöglichkeiten für Paketdienste und andere gewerbliche Liefertätigkeiten durch die Einführung der StVO-Novelle im April stark eingeschränkt wurden, fordert der BIEK Änderungen der StVO.

Bereits 2019 hat der BIEK die Initiative für die Ergänzung der Straßenverkehrsordnung um ein Verkehrszeichen „Ladezone“ für das gewerbliche Be- und Entladen gelauncht. Diese sollte nach dem Prinzip von Taxiständen funktionieren:frei für das gewerbliche Be- und Entladen sein,aber mit Haltverbot für alle anderen Fahrzeuge.  Der Vorschlag wurde nicht in die StVO-Novelle eingebunden, dafür wurden aber mit der Einführung dieser die Parkmöglichkeiten für Paketdienste und andere gewerbliche Liefertätigkeiten stark eingeschränkt. Deshalb fordert der BIEK jetzt eine Änderunge der StVO und hat eine Online-Petition gestartet, um das Projekt klar geregelte Ladezonen für den Lieferverkehr wieder auf den Tisch zu bringen.

Nicht jede Ordnung führt zu aufgeräumten Zuständen

Dringenden Nachbesserungsbedarf bei Park- und Haltezonen für den Lieferverkehr hat auch der Landesverband Bayerischer Spediteure e.V.  noch im Mai signalisiert. „Nicht jede Ordnung führt zu aufgeräumten Zuständen“, so kommentierte damals der Verband die seit Ende April gültigen Neuregelungen der Straßenverkehrsordnun Insbesondere die bußgeld- und punktebewehrten Vorschriften beim Umgang mit innerstädtischen Park- und Haltezonen seien unverhältnismäßig.

Der LBS forderte deshalb eine dringende Aktualisierung innerstädtischer Parkraumkonzepte bzw. eine Aussetzung der StVO-Sanktionen gegen den Lieferverkehr, solange für Lieferfahrzeuge nicht ausreichend legaler Halteraum verfügbar ist.

Foto: Renault Trucks

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