BMVI prüft Ausweitung der 44- Tonnen- Regelung

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Schon seit längerer Zeit setzen sich diverse deutsche Branchenverbände für die Anhebung des zulässigen Gesamtgewichtes von LKW mit mehr als vier Achsen von derzeit 40 Tonnen auf das im Kombinierten Verkehr zulässige Gewicht von 44 Tonnen ein. Bisher war das BMVI strikt gegen eine solche Ausweitung, jetzt findet das Ministerium die Idee plötzlich gar nicht mehr so abwegig.

Kürzlich haben 21 Branchenverbände ein Positionspapier verfasst, in dem sie für die Anhebung des zulässigen Gesamtgewichtes von LKW mit mehr als vier Achsen von derzeit 40 Tonnen auf das im Kombinierten Verkehr zulässige Gewicht von 44 Tonnen plädieren. Ihre Forderung begründen die Organisationen mitunter damit, dass eine Ausweitung deutlich zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes – um rund 1 bis 2 Millionen Tonnen jährlich – beitragen würde, da sich die Gesamtzahl der erforderlichen LKW-Transporte spürbar  verkleinern würde.

Darüber hinaus weisen die Verbände auch darauf hin, dass in anderen europäischen Ländern ein höheres zulässiges LKW-Gesamtgewicht bereits gilt.

Bisher war das BMVI strikt gegen eine Ausweitung, doch jetzt findet das Ministerium die Idee plötzlich gar nicht mehr so abwegig. Laut dem Portal „eurotransport.de” wird eine mögliche Anhebung des Gesamtgewichts zur Zeit mit einer wissenschaftlichen Untersuchung geprüft. Das BMVI weist dabei  auf den Masterplan Binnenschifffahrt hin.

Im Straßengüterverkehr darf heute das zulässige Gesamtgewicht von 40 Tonnen der Lkw, die im Vor- und Nachlauf zum oder vom nächstgelegenen geeigneten KV-Umschlagterminal eingesetzt werden, um zusätzliche vier Tonnen steigen. Eine Ausweitung dieser Regelung auf bestimmte Massengüter könnte eventuell das Binnenschiff besser in die multimodale Transportkette einbinden, heißt es tatsächlich in dem Plan.

Entscheidender Faktor wird in dem Fall die Belastung der Infrastruktur, insbesondere der Brücken, sein.

Bei positiven Ergebnissen der wissenschaftlichen Untersuchung wird das BMVI die Möglichkeit eines Feldversuchs mit einer erweiterten 44-Tonnen-Regelung für Massengüter zur Verifizierung der Vorteile einer solchen Maßnahme für die Binnenschifffahrt und evtl. Nebeneffekte prüfen, so das BMVI.

Foto: Trans.INFO

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