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Verband warnt: Intelligente Fahrtenschreiber der 2. Generation zeichnen nicht alle Daten auf

Česmad Bohemia, der größte Verband der Spediteure in Tschechien, erhielt Meldungen von LKW-Fahrern, die beim Grenzübertritt wegen fehlender Daten mit einem Bußgeld belegt wurden. Es handelt sich um die neuen digitalen Fahrtenschreiber der 2. Generation. Wir klären auf, was zu beachten ist.

Lesezeit 4 Min.
Ab 21.08.2023 ist der neue intelligente Fahrtenschreiber der 2. Generation Pflicht in allen neu registrierten Nutzfahrzeugen mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht.

Diese verfügen über funktionelle Neuerungen, die besser vor Manipulation schützen sollen, effizientere Kontrollen ermöglichen und Kabotagefahrten sowie Mitarbeiterentsendungen besser nachvollziehbar machen.

Die Neuerungen haben Einfluss auf die Funktionsweise. Hierzu stellen die Betreiber Leitfäden zur Verfügung und bei nicht Beachtung dieser, kann es zu eventuellen Problemen mit der Länderaufzeichnung beim Grenzübertritt kommen.

Vorsicht bei Karten für neue Tachographen, warnt der tschechische Spediteurverband Česmad Bohemia.

Die neuen GEN2/V2-Fahrtenschreiber benötigen nach Angaben des Verbands eine entsprechende V2-Fahrerkarte, um ordnungsgemäß zu funktionieren und z.B. Grenzübertritte aufzuzeichnen.

Ob ein Fahrer eine V2-Karte hat, erkennt man an der Nummer 004 unter dem e8-Zeichen (dies gilt für tschechische Karten, andere Länder haben andere Markierungen). Wie sich der Fahrer an der Grenze verhalten soll, wenn er einen neuen Fahrtenschreiber und eine „alte” Karte hat, wird derzeit mit der Europäischen Kommission noch beraten – ergänzt der Spediteurverband.

Folgende Kommentare von Fahrern kann man zu der Warnung des Verbands lesen:

Ich habe schon mit einigen Fahrern gesprochen, die ein Bußgeld bekommen haben, weil der neue Fahrtenschreiber die Länder, in die sie eingereist sind, nicht erfasst hat. Und mir wurde gesagt, dass es am besten ist, wenn man beim Grenzübertritt einen Ausdruck macht und nachschaut, ob der Fahrtenschreiber das Land erfasst hat, schreibt ein Fahrer in einem Kommentar unter dem Beitrag des Spediteurverbands auf Facebook.

Ländereingabe weiterhin noch manuell eingeben

Nachstehende Anweisungen sollten berücksichtigt werden, um den gesetzlichen Pflichten nachzukommen und keine Bußgelder zu riskieren.

Der intelligente Fahrtenschreiber der 2. Generation unterscheidet sich vom Vorgänger. Das bereits in dem intelligente Fahrtenschreiber Version 1 vorhandene Satellitennavigationssystem Galileo (GNSS) wird durch ein neues Sicherheitssignal – das sogenannte OSMNA (Open Service Navigation Message Authentication) erweitert. Dieses soll auch automatisch die Fahrzeugposition beim Grenzübertritt speichern, was die Dokumentation von Kabotagefahrten sowie Fahrerentsendung und erschwert Manipulationen verbessern soll.

Die neue Funktion steht allerdings voraussichtlich nicht zum Stichtag am 21. August 2023 zur Verfügung, sondern wird über ein Update eingespielt, dessen Zeitpunkt aktuell noch nicht bekannt ist.

Aus diesem Grund muss die Ländereingabe am Tachografen also weiterhin noch manuell erfolgen. Die Eingabe des Orts zu Beginn und Ende eines Arbeitstags bleibt davon unberührt und ist nach wie vor durch den Fahrer einzugeben (unterstützt durch einen aktuellen Positionsvorschlag vom Tachografen).

Rechtzeitig um Update der Auslesehardware kümmern

Ganz wichtig ist, dass die Tachografen der 2. Generation nicht mit den vorhandenen Downloadkeys oder auch Fernauslese-Hardware ausgelesen werden können. Damit diese mit den Datencontainern aus den intelligenten Fahrtenschreibern umgehen können, benötigen sie ein Update, das in den meisten Fällen kostenpflichtig ist, oder es ist sogar der Kauf neuer Hardware notwendig, heißt es seitens des Softwareanbieters Dako.


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Anfrage beim KBA und BALM wegen neuen Fahrerkarten

Auf Anfrage der Redaktion beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ab wann die neuen und umfangreicheren Fahrerkarten für den intelligenten Fahrtenschreiber der 2. Generation beantragt werden müssen und ob diese überhaupt nötig sind, gab es keine konkrete Antwort, sondern nur eine Verweisung zum Fragen- und Antwortkatalog auf der Webseite des Bundesamts.

Damit scheint es, dass es keinen Zwangsumtausch gibt und die bereits vorhandenen Fahrerkarten bis zum Ablaufdatum gültig bleiben und damit auch im intelligenten Fahrtenschreiber der 2. Generation funktionieren.

Auch beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) haben wir angefragt, ob es Meldungen hinsichtlich fehlerhafter Datenaufzeichnung gab oder andere Probleme mit der Kompatibilität der bereits vorhandenen Fahrerkarten und den neuen Geräten gemeldet wurden. Sobald wir eine Antwort erhalten, wird der Text entsprechend aktualisiert.

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