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Neue Fahrtenschreiberkarten für den Smart Tacho der zweiten Generation

Bevorstehende Anpassungen der Kontrollgerätvorschriften zum Nachfolgemodell des intelligenten Fahrtenschreibers - dem Smart Tacho 2 haben zur Folge, dass neue noch umfangreichere Fahrerkarten erforderlich sind.

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Ab 21. August 2023 muss in allen neu zugelassenen Nutzfahrzeugen ein intelligenter Tachograph der zweiten Generation verbaut sein, was zur Folge hat, dass sich auch die Speicherdauer auf den Karten verändert.

Neue Funktionalitäten des intelligenten Tachographen der zweiten Generation bringen eine Erweiterung der Möglichkeiten der Fahrtenschreiberkarten mit sich, deren Speicher ausreichen muss, um beispielsweise 56 Tage Aktivitätsaufzeichnungen zu speichern – was Ende 2024 zur Pflicht wird und u.a. auch Grenzüberschreitung und die Dauer des Be- und Entladens erfassen.


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Niederlande mit neuen Fahrtenschreiberkarten

Die niederländische Kontrollbehörde ILT informiert, dass der niederländische Dienstleister für Prüfung, Inspektion und Zertifizierung – Kiwa Register B.V. seit dem 21. Juli 2023 die neueste Version von Fahrtenschreiberkarten (G2V2) bereits ausstellt. Diese sind mit der Nummer 0039 unten rechts auf der Karte zu erkennen.

Wie haben beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angefragt, ab wann die neuen Fahrtenschreiberkarten in Deutschland beantragt werden können.

 

 

 

 

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