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Spediteursverband warnt vor Bußgeldern in Deutschland. Umstrittener Umgang der Behörden

Česmad Bohemia, der größte Verband der Spediteure in der Tschechei, berichtet von Fällen, in denen Fahrer wegen unzureichender Schutzabdeckung, die für Fahrzeuge, die bestimmte Transporte durchführen, vorgeschrieben ist, mit Geldbußen belegt wurden.

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Der Verband Česmad Bohemia berichtete, dass er von seinen Mitgliedern zahlreiche Meldungen über Bußgelder erhalten hat, die von den deutschen Behörden wegen unzureichend bemessener Deckel für Abflussöffnungen verhängt wurden.

Die Verpflichtung zum Mitführen dieser Abdeckung sowie einer Schaufel gilt nur für Fahrer, die bestimmte Kategorien von Gefahrgut befördern (feste und flüssige Stoffe mit Aufklebern der Klassen 3, 4.1, 4.3, 8 oder 9). Das ADR-Übereinkommen enthält jedoch keine Angaben zu den Abmessungen des Deckels, der verhindern soll, dass gefährliche Flüssigkeiten in die Kanalisation gelangen.

Die Größe der Abdeckungen für Abflussöffnungen ist nirgends (im ADR-Übereinkommen – Anm. d. Red.) festgelegt. Viele Fahrer führen in ihren Fahrzeugen Abdeckungen aus verschiedenen Materialien und in verschiedenen Größen mit, und bisher gab es bei Kontrollen keine Probleme damit. Bis vor kurzem. In diesem Jahr sind wir in Deutschland bereits wiederholt auf die Meinung einiger Kontrollbehörden gestoßen, dass Kanalabdeckungen kleiner als 80 x 80 cm nicht ausreichen, da die Kanalschächte in Deutschland noch größer sein können. Daher erfüllt ein Deckel mit Abmessungen von weniger als 80 x 80 cm nicht seine Funktion”, teilt der Verband mit.

Lohnt es sich zu streiten?

Česmad Bohemia fügte hinzu, es sei fraglich, ob das Fehlen einer größeren Abdeckung ein rechtlich gerechtfertigtes Vergehen sei.

Wir können die ganze Angelegenheit aus zwei Perspektiven betrachten. Einerseits wird im ADR-Übereinkommen keine Größe der Abflussdichtung vorgeschrieben, so dass jede Dichtung verwendet werden kann, die den Anforderungen des genannten Übereinkommens für Zusatzeinrichtungen entspricht. Andererseits wird die Auffassung vertreten, dass der Zweck des Deckels darin besteht, zu verhindern, dass gefährliche Stoffe in das Kanalnetz gelangen. Trotz der unterschiedlichen Abmessungen von Abwasserkanälen gibt das ADR-Übereinkommen keine Einheitsgröße vor”, betont der Verband.

Der Verband empfiehlt daher, statt sich mit den deutschen Dienststellen in dieser Frage zu streiten, sich lieber mit größeren Schutzvorrichtungen einzudecken.

Während die Strafe für unzureichende Ausrüstung nur ein paar Dutzend Euro betragen kann, drohen dem Unternehmen weitaus schwerwiegendere Konsequenzen, wenn gefährliche Stoffe in die Kanalisation gelangen, warnt Česmad Bohemia.

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