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Bundesrat gibt grünes Licht für autonomes Fahren

Der Bundesrat hat am Freitag den Weg für autonomes Fahren geebnet.  Das Rechtsrahmen dafür ist weltweit einmalig.

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Der Bundesrat hat am Freitag die vom Bundesminister für Digitales und Verkehr vorgelegte Verordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschrifte verabschiedet.

Das autonome Fahren wird unsere Mobilität nachhaltig verändern und bietet enormes Potential, beispielsweise bei der Personenbeförderung oder in der Logistik auf der letzten Meile. Dass autonome Fahrzeuge bei uns künftig im normalen Straßenverkehr teilnehmen können, ist weltweit einmalig und war ein enormer Kraftakt. Aber gerade mit diesen detaillierten Erfahrungen bei der Entwicklung des Rechtsrahmens und dessen Umsetzung können wir einen wesentlichen Beitrag für die weitere Arbeit auf internationaler Ebene leisten, betonte Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr.

Neben den technischen Vorschriften regelt die Rechtsverordnung ebenfalls das Verfahrens über die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion zum Straßenverkehr, denn hierfür sollen keine singulären technischen Ausnahmegenehmigungen des jeweiligen Bundeslands erforderlich sein. Das Verfahren wird in drei Stufen verlaufen: Im ersten Schritt ist eine Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen beim Kraftfahrt-Bundesamt zu beantragen. Im nächsten Schritt wird die Genehmigung bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragt. Schließlich erfolgt die eigentliche Straßenzulassung des Kraftfahrzeuges mit autonomer Fahrfunktion durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens und Ausfertigung der Fahrzeugpapiere.

Meilenstein in der Automobil- und Mobilitätsbranche

Branchenverbände begrüßten die Verordnung.

Deutschland kann heute Verkehrsgeschichte schreiben. Als erstes und einziges Land weltweit hat die Bundesrepublik bereits vor gut einem Jahr ein Gesetz zum autonomen Fahren im landesweiten Regelbetrieb beschlossen – doch bislang fehlt die notwendige Verordnung, damit autonome Fahrzeuge wirklich auf die Straßen kommen können. Die Politik hat sich für die mühevolle Abstimmung zwischen Bund und Ländern viel Zeit genommen, nun sollten Bundesrat und im Anschluss das Bundesverkehrsministerium dem vorliegenden Kompromiss rasch zustimmen. Wir müssen unsere Pole Position bei dieser Zukunftstechnologie nutzen. Jetzt gilt es, Gesetz und Verordnung umzusetzen und technisch ausgereifte Fahrzeuge schnellstmöglich auf die Straße zu bekommen und in den Regelbetrieb zu überführen, kommentierte Bitkom-Präsident Achim Berg noch vor der Bundesratsitzung.

Auch der VDA bezeichnete das Regelwerk ale einen Meilenstein.

Mit der heutigen Annahme der Rechtsverordnung erreichen wir einen Meilenstein in der Automobil- und Mobilitätsbranche. Mit Stolz können wir auf viele Jahre intensiver Arbeit aller Beteiligten zurückblicken. Mit Mut, Entschlossenheit und Vorausblick haben wir bewiesen, dass wir in Deutschland bei Zukunftstechnologien weiterhin Weltspitze sind, erklärte am Freitag VDA-Geschäftsführer Dr. Joachim Damasky.

Allerdings wies der Verband darauf hin, dass das Regelwerk mit der technologischen Entwicklung einhergehen muss und daher regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt werden sollte. Unentbehrlich seien laut dem VDA auch massive Investitionen, um die noch immer großen Lücken in der digitalen Infrastruktur in Deutschland zu schließen.

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