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Bundesregierung beschließt Restart-Prämie für Unternehmen

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Die Bundesregierung hat beschlossen die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30. September 2021 zu verlängern. Neu hinzu kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Die Neustarthilfe wird ebenfalls bis zum 30. September 2021 als Neustarthilfe Plus weitergeführt.

Darüber hinaus wurde die Obergrenze für die Förderung im Rahmen der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus erhöht. Künftig können Unternehmen, die von staatlichen Schließungsmaßnahmen direkt oder indirekt betroffen sind, bis zu 40 Millionen Euro als Schadensausgleich im Rahmen der Überbrückungshilfe geltend machen.  Zusammen mit der bislang geltenden Obergrenze von bis zu 12 Millionen Euro beträgt der maximale Förderbetrag künftig in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus 52 Millionen Euro.  Anträge auf Schadensausgleich können in Kürze gestellt werden.

Neu hinzu kommt die Restart-Prämie. Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, werden wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten erhalten.  Der Zuschuss in Höhe von 60 Prozent wird auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 ausgezahlt.  Im August beträgt der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent. Nach September 2021 wird kein Zuschuss mehr gewährt.

Foto: BMF/Hendel

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