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Bundesregierung ermöglicht längere Arbeitszeiten

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Das Arbeitsministerium will das Arbeitszeitgesetz lockern. Bis Ende Juli kann in bestimmten Fällen die Arbeitszeit auf zwölf Stunden am Tag  ausgedehnt werden.

Der Nachrichtenagentur Reuters zufolge hat Arbeitsminister Hubertus Heil eine Rechtsverordnung unterzeichnet, auf deren Grundlage das Arbeitsgesetz gelockert werden kann. Die Ausnahmeregelung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Juli 2020 außer Kraft. Die Verordnung macht es möglich, die Arbeitszeit auf zwölf Stunden am Tag auszudehnen und auch an Sonn-und Feiertagen zu beschäftigen.

 

Zur Bewältigung dieses außergewöhnlichen Notfalls, der bundesweite Auswirkungen hat, können für eine befristete Zeit auch längere Arbeitszeiten, kürzere Ruhezeiten sowie die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen für bestimmte Tätigkeiten notwendig sein, heißt es im Entwurf der Covid-19 -Arbeitsverordnung.

Und weiter:

Abweichend von den §§ 3 und 6 Absatz 2 des Arbeitszeitgesetzes darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf bis zu zwölf Stunden verlängert werden.

Die Arbeitszeit kann jedoch unter einer Bedingung gelockert werden.

Dies gilt nur, soweit die Verlängerung nicht durch vorausschauende organisatorische Maßnahmen einschließlich notwendiger Arbeitszeitdisposition, durch Einstellungen oder sonstige personalwirtschaftliche Maßnahmen vermieden werden kann. Die Verlängerung muss wegen der COVID-19-Epidemie zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Gesundheitswesens und der pflegerischen Versorgung, der Daseinsvorsorge oder zur Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern notwendig sein, wird im Entwurf betont.

Von der Aufweichung des Gesetzes wären folgende Branchen betroffen:

 

  • Transport- und Logistikgewerbe,
  • Landwirtschaft,
  • Apotheken,
  • Beschäftigte in den Bereichen Daten- und Netzwerkmanagement.

 

Foto: Trans.INFO

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