Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 26. Juni 2026 verhängt Dänemark wieder Verwaltungsbußgelder bei Verstößen gegen die Regeln der Lkw-Maut.
- Je nach Verstoß liegen die Bußgelder zwischen 2.000 und 9.000 dänischen Kronen (rund 268 bis 1.206 Euro).
- Zentrales Element ist die „Sechs-Stunden-Regel“, die kleinere Abweichungen weniger hart bewertet.
- Færdselsstyrelsen kann Bußgelder in bestimmten Fällen aufheben – etwa bei offensichtlichen Eingabefehlern beim Kennzeichen.
- DTL begrüßt die Anpassungen, fordert aber zudem eine erneute Prüfung von Bußgeldern aus der Zeit vor der Aussetzung.
Grundlage ist ein Rundschreiben des dänischen Ministeriums für Verkehr, ländliche Räume und Städte. Darin werden neue Leitlinien für die dänische Straßenverkehrsbehörde Færdselsstyrelsen festgelegt. Die Behörde darf damit wieder Verwaltungsbußgelder verhängen, wenn es im Zusammenhang mit der Lkw-Maut zu Verstößen kommt.
Die wichtigste Änderung: Es gibt keine pauschale Einheitsstrafe mehr. Stattdessen gilt eine abgestufte Skala – von 2.000 bis 9.000 dänischen Kronen (rund 268 bis 1.206 Euro) – je nach Art des Verstoßes. DTL (Danske Vognmænd), der Verband der dänischen Transportunternehmen, hatte seit Monaten kritisiert, dass das bisherige System selbst bei kleineren Formfehlern unverhältnismäßig hohe Strafen auslöste.
Rückkehr der Bußgelder nach sechs Monaten Pause
Die Verwaltungsbußgelder waren am 18. Dezember 2025 vom damaligen Verkehrsminister Thomas Danielsen ausgesetzt worden. Ausgenommen waren Fälle, in denen Maut absichtlich umgangen wurde.
Nach Angaben von DTL war der Schritt eine Reaktion auf zahlreiche Verfahren, in denen wegen kleiner formaler Fehler hohe Bußgelder verhängt wurden – zusätzlich zu technischen Problemen, die die Funktionsweise des Systems beeinträchtigten.
Es ist eine deutliche Verbesserung, dass Bußgelder jetzt stärker differenziert werden. Das sorgt für eine fairere Behandlung von Unternehmen, die kleine Fehler machen – und lässt gleichzeitig harte Sanktionen bei bewusstem Missbrauch zu“, sagt Erik Østergaard, CEO von DTL.
Drei Stufen statt Einheitsstrafe
Wie hoch das Bußgeld ausfällt, hängt künftig stärker von den konkreten Umständen ab:
- Die höchste Stufe liegt bei 9.000 dänischen Kronen (rund 1.206 Euro). Sie betrifft vor allem Fälle, in denen ein Fahrzeug mautpflichtige Straßen nutzt, ohne dass ein aktiver EETS-Vertrag besteht und ohne gültiges Streckenticket.
- 4.000 dänische Kronen (rund 536 Euro) können beispielsweise fällig werden, wenn zwar ein Streckenticket gekauft wurde, das Fahrzeug aber auf einem Abschnitt unterwegs war, der nicht von der bezahlten Route abgedeckt ist.
- Die niedrigste Stufe beträgt 2.000 dänische Kronen (rund 268 Euro) und ist für weniger gravierende Fälle vorgesehen. Dazu zählt etwa, wenn ein Ticket vorhanden ist, die Gültigkeit aber maximal um sechs Stunden von der Kontrollzeit abweicht. Gleiches gilt, wenn Daten aus einer EETS-Bordeinheit verspätet im System ankommen – sofern die Verzögerung innerhalb dieses Sechs-Stunden-Fensters bleibt.
Sechs-Stunden-Regel: mehr Nachsicht bei kleinen Abweichungen
Ein Kernpunkt der Reform ist die Sechs-Stunden-Regel. Sie soll Situationen abfedern, in denen die Maut grundsätzlich bezahlt wurde, es aber durch Zeitabweichungen oder technische Verzögerungen zu Unstimmigkeiten kommt.
Das Rundschreiben eröffnet zudem Ermessensspielräume: Behörden können von einem Bußgeld absehen oder es nach Prüfung eines Einspruchs aufheben, wenn entlastende Umstände vorliegen. Genannt werden unter anderem Fälle, in denen die Abweichung bei der Ticketgültigkeit höchstens zwei Stunden beträgt oder das Abweichen von der bezahlten Route nur geringfügig ist.
Keine Strafe mehr bei klaren Tippfehlern
Ebenfalls neu: Bußgelder können zurückgenommen werden, wenn der Auslöser offensichtlich ein Eingabefehler bei der Fahrzeugregistrierung ist.
Kann ein Unternehmen nachweisen, dass die Maut bezahlt wurde und die Abweichung ausschließlich auf einen Fehler zurückgeht – etwa vertauschte Buchstaben oder Ziffern, ein fehlendes Zeichen oder ein falsches Trennzeichen -, darf Færdselsstyrelsen das Bußgeld aufheben.
Auch bei kleineren Ungenauigkeiten in den Fahrzeugdaten ist eine Aufhebung möglich, sofern dokumentiert werden kann, dass die Maut für die betreffende Fahrt ordnungsgemäß entrichtet wurde.
Maximal ein Bußgeld pro Fahrzeug innerhalb von 24 Stunden
Die neue Regelung begrenzt außerdem, wie viele Sanktionen ein und dasselbe Fahrzeug treffen können.
Innerhalb von 24 Stunden darf pro Fahrzeug nur ein Verwaltungsbußgeld verhängt werden. Werden in diesem Zeitraum mehrere Verstöße festgestellt, bleibt es bei einer einzigen Sanktion – und zwar in der Höhe, die zur schwerwiegendsten festgestellten Zuwiderhandlung innerhalb dieses Fensters passt.
Damit soll verhindert werden, dass ein einzelnes technisches Problem an einem Tag mehrere hohe Bußgelder auslöst.
DTL fordert Überprüfung älterer Bußgelder
DTL sieht in den neuen Vorgaben einen Schritt hin zu mehr Verhältnismäßigkeit und größerer Rechtssicherheit für die Unternehmen.
Gleichzeitig hält der Verband an seiner Forderung fest, Bußgelder aus der Zeit vor der Aussetzung noch einmal zu prüfen.
Die Aussetzung des Systems war faktisch ein Eingeständnis, dass die Bußgelder über fast ein ganzes Jahr hinweg völlig unverhältnismäßig waren. Diese Fälle sollten neu bewertet werden, um wieder Fairness herzustellen“, betont Erik Østergaard.
DTL geht außerdem davon aus, dass technische Probleme im Zusammenhang mit Bordeinheiten inzwischen behoben wurden – und dass Færdselsstyrelsen die neuen Regeln künftig flexibler anwenden wird als zuvor.









