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Foto:Politi.dk

Dänischer Frachtführer bekommt beschlagnahmten LKW zurück. Das Fahrzeug wurde wegen Alkohol am Steuer beschlagnahmt

Fünf Monate nach der Beschlagnahme des LKW bekommt ein dänischer Frachtführer diesen zurück. Das Fahrzeug wurde im Mai beschlagnahmt, weil ein Mitarbeiter des Unternehmens sich unter Alkoholeinfluss hinters Steuer gesetzt hatte.

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Anfang Mai wurde ein bei einem dänischen Transportunternehmen angestellter LKW-Fahrer von der Polizei unter Alkoholeinfluss erwischt. Das Testgerät zeigte einen Atemalkoholwert von 2,48 Promille. Gemäß den neuen Vorschriften, die in Dänemark seit März dieses Jahres in Kraft sind, wird das Fahren ab zwei Promille Alkoholgehalt mit der Beschlagnahmung des Fahrzeugs geahndet (unabhängig davon, ob der Fahrer der Eigentümer des Fahrzeugs ist oder nicht). So geschah es auch in diesem Fall: Die Polizei beschlagnahmte das Fahrzeug. Die Strafe wurde anschließend am 29. Juni vom Gericht in Horsens sanktioniert.

Das Obergericht Westdänemark als zweite Instanz fällte jedoch letzte Woche das Urteil, dass der LKW an den Spediteur zurückgegeben werden muss, berichtet das dänische Verkehrsportal lastbilmagasinet.dk. Das Gericht entschied, dass es unverhältnismäßig sei, den Spediteur für das schlechte Fahrverhalten des LKW-Fahrers auf diese Weise zu bestrafen.

Hintergrund: 

Seit dem 31. März dieses Jahres ist die dänische Polizei ermächtigt, Autofahrer für Draufgängertum und Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr härter zu bestrafen. Unverantwortlich handelnde Fahrer müssen damit rechnen, dass ihr Fahrzeug beschlagnahmt wird, unabhängig davon, ob sie Eigentümer des Fahrzeugs sind oder nicht (ob es gemietet, geleast oder gepachtet ist). Neben dem Risiko der Beschlagnahme des Fahrzeugs droht auch der bedingungslose Entzug des Führerscheins für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren. Bei schwerwiegenden Verstößen wie Überschreitung der Geschwindigkeit von 200 km/h oder Geschwindigkeitsüberschreitungen der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit um 100 Prozent oder um 100 km/h  kann auch statt wie bisher eine Geldstrafe eine Gefängnisstrafe fällig werden.

 

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