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Bartosz Wawryszuk

Das französische Verbot, die Ruhezeiten in Bussen zu verbringen, verletzt das EU-Recht. Brüssel leitet ein Verfahren ein.

Die französischen Behörden gaben im August letzten Jahres ein Dekret bekannt, welches u.a. Strafen für Transportunternehmen festsetzt, die ihre Mitarbeiter zwingen, tägliche oder wöchentliche Ruhezeiten in einem leichten Nutzfahrzeug anzulegen. Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass das Verbot, tägliche und wöchentliche Ruhezeiten in leichten Nutzfahrzeugen zu verbringen, das Recht der Gemeinschaft verletzt und forderte Frankreich auf, die Unionsvorschriften betreffend den Binnenmarkt einzuhalten.

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Am vergangenen Freitag veröffentlichte die Europäische Kommission ein Paket von Entscheidungen bezüglich der Verfehlungen, die von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union begangen wurden. Unter ihnen fanden sich auch französische Vorschriften, welche verbieten, die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten in leichten Nutzfahrzeugen zu verbringen. Brüssel hat im Zusammenhang damit die Entscheidung getroffen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich einzuleiten.

Die Kommission ist der Ansicht, dass die französischen Vorschriften, welche das Verbot einführen, tägliche und wöchentliche Ruhezeiten in leichten Nutzfahrzeugen, d.h. in Fahrzeugen zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen, zu verbringen, das EU-Recht, insbesondere die Verordnung (EU) Nr. 1072/2009, verletzen. Die Kommission ist der Ansicht, dass die französischen Vorschriften ungerechtfertigt und unverhältnismäßig die Dienstleistungsfreiheit im Straßengüterverkehr in Frankreich einschränken und den Zielen des Binnenmarkts zuwiderlaufen”, ist auf der Seite der Europäischen Kommission zu lesen.

Die Kommission vermerkt, dass Frankreich nun zwei Monate Zeit hat, zu den genannten Vorwürfen Stellung zu nehmen. Sonst kann die Kommission eine Entscheidung treffen, eine sog. mit Gründen versehene Stellungnahme zu übersenden. Praktisch bedeutet dies eine formale Aufforderung, die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht zu gewährleisten. Falls ein Mitgliedsstaat keine Vereinbarkeit mit dem EU-Recht sicherstellt, kann die Kommission die Entscheidung treffen, die Angelegenheit an den Europäischen Gerichtshof zu übergeben.

In rund 95 % aller Angelegenheiten zu der Verletzung von Verpflichtungen kommen die Mitgliedsstaaten ihren sich aus der EU-Gesetzgebung ergebenden Pflichten, noch bevor die jeweilige Angelegenheit an den Europäischen Gerichtshof übergeben wird, nach. Wenn aber der Prozess beim Gerichtshof in Gang gesetzt wird und ein Urteil gegen einen Mitgliedsstaat ergeht, muss er unersetzliche Schritte unternehmen, der Entscheidung Folge zu leisten.

Der Erinnerung halber rief das französische Verbot, die Ruhezeiten in der Kabine eines leichten Nutzfahrzeugs zu verbringen, eine große Verwirrung in der Transportbranche hervor und wurde ein Grund für zahlreiche Bedenken besonders bei ausländischen Transportunternehmen. Daher sandten die Franzosen Erklärungen an die Europäische Kommission. Aus ihnen geht hervor, dass unabhängig davon, ob ein Busfahrer beim Transportunternehmen mit einem Arbeitsvertrag beschäftigt oder selbständig erwerbstätig ist, im Fahrzeug bis 3,5 Tonnen weder bei der täglichen, noch bei der wöchentlichen Ruhezeit bleiben dürfe. Dieses Verbot gilt sowohl für Firmen mit Sitz in Frankreich, als auch für die in jedem anderen europäischen Staat. Mehr noch, das Dekret verbietet ausdrücklich, sich in der Kabine eines leichten Fahrzeugs, in seinem hinteren Teil, in Dachaufbauten sowie in der Schlafkabine (sog. Schlafkoje) sowie in Zelten neben oder in der Nähe des Fahrzeugs aufzuhalten.

Die Verantwortung dafür, dass der Fahrer die Erholung in entsprechenden Bedingungen verbringt, trägt ausschließlich sein Arbeitgeber. Die Auszahlung von Übernachtungsabgeltungen für die Übernachtung im Fahrzeug ist strafbar – die Bußgelder betragen um 1500 Euro und können bis zu 3000 Euro bei wiederholter Verletzung erhöht werden.

Güterkraftverkehr: Die Kommission fordert FRANKREICH auf, die Unionsvorschriften betreffend den Binnenmarkt einzuhalten

Die Kommission traf die Entscheidung, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich im Zusammenhang mit seinen nationalen Vorschriften zum Verbot, tägliche und wöchentliche Ruhezeiten in leichten Nutzfahrzeugen zu verbringen, einzuleiten.

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