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Die Bundesregierung erweitert das Streckennetz für Lang-Lkw

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Seit dem 29. Dezember 2017 dürfen Lastwagen mit Überlänge auf zusätzlichen Strecken in Deutschland fahren. Damit umfasst das für Lang-Lkw zugelassene Straßennetz nun 15 Bundesländer. Das bedeutet: weniger Fahrten bei gleicher Gütermenge und weniger Emissionen.


Seit Anfang 2017 können Lang-Lkw auf Basis des bestehenden Positivnetzes fahren. Die Bundesländer prüfen dazu kontinuierlich Streckenwünsche interessierter Unternehmen auf Eignung und melden diese an den Bund. Das Streckennetz wird auf dieser Grundlage vom Bundesverkehrsministerium (BVMI) aktualisiert. Dies erfolgt im Rahmen einer Änderungsverordnung.

Wichtigste Neuerungen der aktuellen 8. Änderungsverordnung sind:

  • Rheinland-Pfalz und das Saarland melden erstmals Strecken. Beide Länder erlauben darüber hinaus den flächendeckenden Einsatz des sogenannten verlängerten Sattelaufliegers (Lang Lkw Typ 1, bis zu einer Gesamtlänge von 17,80 Metern).
  • Auch in Sachsen-Anhalt darf der verlängerte Sattelauflieger nun flächendeckend fahren. Bisher war dies dort nicht erlaubt.
  • Nordrhein-Westfalen hat erstmals eigene Strecken für alle Lang-Lkw-Typen gemeldet. Bisher war dort nur der Typ 1 zugelassen.

    Die bestehende Befristung der Zulassung für den Lang-Lkw Typ 2 (Sattelkraftfahrzeug mit Zentralachsanhänger bis zu einer Gesamtlänge von 25,25 Metern) kann aufgehoben werden. Nach Durchführung weiterer Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) kann nun auch dieser Fahrzeugtyp dauerhaft in Deutschland auf dem Positivnetz fahren.

    Die Gewichtsbeschränkungen für Lkw bleiben unverändert bestehen. Auch Lang-Lkw dürfen 40 Tonnen Gewicht, beziehungsweise 44 Tonnen im Kombinierten Verkehr nicht überschreiten.

    Eine Liste mit den neuen Strecken finden Sie HIER.

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