Seit Anfang 2017 können Lang-Lkw auf Basis des bestehenden Positivnetzes fahren. Die Bundesländer prüfen dazu kontinuierlich Streckenwünsche interessierter Unternehmen auf Eignung und melden diese an den Bund. Das Streckennetz wird auf dieser Grundlage vom Bundesverkehrsministerium (BVMI) aktualisiert. Dies erfolgt im Rahmen einer Änderungsverordnung.
Wichtigste Neuerungen der aktuellen 8. Änderungsverordnung sind:
Die bestehende Befristung der Zulassung für den Lang-Lkw Typ 2 (Sattelkraftfahrzeug mit Zentralachsanhänger bis zu einer Gesamtlänge von 25,25 Metern) kann aufgehoben werden. Nach Durchführung weiterer Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) kann nun auch dieser Fahrzeugtyp dauerhaft in Deutschland auf dem Positivnetz fahren.
Die Gewichtsbeschränkungen für Lkw bleiben unverändert bestehen. Auch Lang-Lkw dürfen 40 Tonnen Gewicht, beziehungsweise 44 Tonnen im Kombinierten Verkehr nicht überschreiten.
Eine Liste mit den neuen Strecken finden Sie HIER.