Der sogenannte Lang-LKW Typ 1 darf über das bisherige Befristungsende 2026 hinaus weiter eingesetzt werden. Wie das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (Stmwi) mitteilte, hat Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder die geplante Verlängerung in einem Schreiben an Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger bestätigt.
Bereits seit dem 1. Januar 2016 dürfen diese Fahrzeuge im Rahmen einer Sondergenehmigung auf bestimmten Strecken verkehren. Nach einer ersten Verlängerung bis Ende 2026 ist nun eine weitere Laufzeit von sieben Jahren geplant.
Was ist ein Lang-LKW Typ 1?
Beim Typ 1 handelt es sich um ein Sattelzugfahrzeug mit einem um 1,30 Meter verlängerten Auflieger. Die Gesamtlänge liegt bei maximal 17,88 Metern – rund 1,30 Meter mehr als bei herkömmlichen Sattelzügen. Der Vorteil: Pro Fahrt lassen sich mehr Güter transportieren, ohne dass zusätzliche Achsen oder erhöhte Gesamtgewichte notwendig wären.
Mehr Effizienz, weniger Emissionen
Laut Aiwanger bietet der Lang-LKW zahlreiche Vorteile:
„Lang-LKW können pro Fahrt mehr Güter transportieren. Das senkt Emissionen, spart Kosten und entlastet die Straßen.“ Die Verlängerung sei „eine gute Nachricht für die bayerische Transportwirtschaft“, betonte der Minister.
Auch in der Logistikbranche wird der Schritt begrüßt, da er Planungssicherheit schafft – insbesondere für Unternehmen, die bereits in entsprechende Fahrzeuge investiert haben.
Regelung mit Blick auf alternative Antriebe
Neben der Verlängerung der Typ-1-Zulassung unterstützt das Bundesverkehrsministerium laut dem Stmwi auch weitere technische Anpassungen. Dazu gehört insbesondere die Berücksichtigung längerer Fahrerhäuser bei Brennstoffzellen-LKW in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), um alternative Antriebe besser integrieren zu können.





