Die Tschechen folgen dem Beispiel ihres Kollegen. Hunderte LKW-Fahrer werden eine Klage auf eine Ausgleichzahlung bis zur Höhe des Mindestlohns für die Arbeit in Deutschland erheben

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Ein tschechischer Fahrer hat ein Gerichtsverfahren wegen Lohnausgleichs in Deutschland gewonnen. Er bekommt 10.000 Euro. Jetzt werden weitere 900 tschechische Fahrer in seine Fußstapfen treten. Auftraggeber und Logistikunternehmen, die dem MiLoG nicht befolgten, können bald große Probleme haben.

Die schlimmsten Befürchtungen der tschechischen und deutschen Auftraggeber werden verwirklicht. Das ist schon fast sicher – nach dem Urteil in der Sache des tschechischen Fahrers Jiří Gabriel wird es eine Lawine von Klagen geben.

LKW-Fahrer werden die Zahlung von ausstehenden Löhnen von Auftraggebern in Deutschland verlangen, obwohl sie eine Entschädigung auch von ihrem tschechischen Arbeitgeber fordern könnten. Die Bestimmungen zum Mindestlohn (MiLoG) betreffen nämlich sowohl den Arbeitgeber als auch den Generalunternehmer, und der angestellte Fahrer kann in diesem Fall wählen, welcher der Teilnehmer in der Versorgungskette den zu niedrigen Lohn ausgleichen soll.

An den deutschen Verein Faire Mobilität, der unfaire Transportpraktiken bekämpft, richten sich täglich Dutzende von Tschechen. Wie die tschechischen Medien berichten, haben in den letzten Tagen mehr als 900 Personen um Unterstützung gebeten, und diese Zahl wächst weiter, vor allem weil spezielle Informationsbroschüren über MiLoG auf Parkplätzen in Deutschland verteilt werden.

Einige Fahrer haben jedoch aufgrund mangelnder Nachweise keine Gewinnchance (z. B. detaillierte Aufzeichnungen über Strecken mit Ent- und Beladezeiten, Pausen, Grenzübertritte usw.). Solche Notizen standen Jiří Gabrhel zur Verfügung, der die Zahlung der ausstehenden Vergütungen für sich beanspruchen konnte.

Der Doppelsinn des Problems

Deutsche Auftraggeber verlangen von Subunternehmern die Einhaltung von Vorschriften, einschließlich MiLoG. Wie die Sprecherin der Deutschen Post betont, verpflichtet das Unternehmen „bereits während der Ausschreibung zur Einhaltung des Gesetzes, einschließlich des Arbeitsrechts und der Anwendung des Mindestlohngesetzes”.

Wie aber Vojtěch Hromíř, Leiter des tschechischen Verkehrsverbundes Česmad Bohemia, leider feststellt, „ist es nicht möglich, diese Anforderungen zu erfüllen, aufgrund von den Löhnen, die deutsche Kunden bereit sind, zu zahlen”.

Fot: pixabay.com

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