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Diese Sicherheitssysteme gehören ab sofort zur Standardausstattung neuer LKW und Transporter

Seit dem 7. Juli dieses Jahres ist der nächste Teil des Pakets der allgemeinen Sicherheitsvorschriften (GSR) in Kraft. Erfahren Sie, mit welchen Systemen neuen LKW, die in der EU verkauft werden, ab sofort ausgestattet sein werden müssen.

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Am 5. Januar 2020 trat die Verordnung (EU) 2019/2144 zur Fahrzeugsicherheit in Kraft. Die erste Reihe von Änderungen der sogenannten Allgemeinen Sicherheitsvorschriften (GSR), mit denen eine obligatorische Ausrüstung für LKW eingeführt wird, trat am 6. Juli 2022 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit zahlreichen Sicherheitssystemen ausgestattet sein, die in diesem Jahr für alle neu hergestellten Fahrzeuge obligatorisch werden.

Zu den ADAS-Systemen (Abkürzung für Advanced Driver Assistance System), die ab sofort in Neufahrzeugen die in der EU verkauft werden eingebaut werden müssen, gehören:

  • Fortschrittliche Notbremssysteme in Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen.
    Diese Ausrüstung wird am 7. Juli dieses Jahres für neu hergestellte Pkw und leichte Nutzfahrzeuge verbindlich vorgeschrieben. Die Systeme müssen in der Lage sein, automatisch und autonom zu bremsen, zumindest wenn sie einen möglichen Frontalzusammenstoß mit einem stehenden oder fahrenden Fahrzeug erkennen. Ab dem 7. Juli dieses Jahres müssen diese Systeme in zugelassenen Fahrzeugen auch Fußgänger und Radfahrer erkennen und das Bremssystem selbstständig betätigen. Dieses fortschrittliche System wird ab dem 7. Juli 2026 für alle neuen Nutz- und Personenkraftwagen vorgeschrieben sein.
  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA)
    Nach dem Zeitplan der EU-Verordnung sollen alle neu hergestellten Kraftfahrzeuge mit einem intelligenten Geschwindigkeitsassistenten (ISA) ausgestattet werden. Dieses System hat die Aufgabe, die Geschwindigkeit zu kontrollieren und an die Straßenverhältnisse anzupassen. Die Geschwindigkeitskontrolle kann jedoch jederzeit vom Fahrer übernommen werden.
  • Warnsystem für Müdigkeit und Aufmerksamkeit (DDAW)
    Ab dem 7. Juli dieses Jahres müssen alle neu hergestellten Kraftfahrzeuge mit einem solchen versehen sein.
  • Lenkunterstützung und Kollisionswarnsystem
    Sie werden für neu hergestellte Busse und Lastkraftwagen zur Pflicht. Die Systeme sind in der Lage, Fußgänger und Radfahrer in unmittelbarer Nähe an der Front oder an der Seite des Fahrzeugs zu erkennen und vor ihnen zu warnen oder Zusammenstöße zu vermeiden.
  • System zur Rückwärtserkennung (Reversing Detection – REV)
    Um Kollisionen beim Rückwärtsfahren zu vermeiden, ist es für alle neu hergestellten Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Das kann eine Rückfahrkamera oder ein Hinderniserkennungssystem beim Rückwärtsfahren sein.
  • Ereignis-Daten-Rekorder (Event Data Recorder – EDR)
    Sie werden zur Pflichtausrüstung für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. Ab dem 7. Januar 2026 wird die “Black Box” in neu zugelassenen Bussen und Lastkraftwagen Standard sein, und ab dem 7. Januar 2029 in allen neu hergestellten Lastkraftwagen und Bussen. Im Falle eines Unfalls wird der Rekorder im Einklang mit den EU-Datenschutzvorschriften anonyme Fahrdaten aufzeichnen. Die daraus gewonnenen Ergebnisse werden detaillierte Unfallanalysen und die Entwicklung weiterer Lösungen zur Verbesserung der Sicherheit ermöglichen.
  • Notbremssignal (Emergency Stop Signal – ESS)
    Bei neu hergestellten Nutzfahrzeugen, Autos, Bussen und Reisebussen wird es zur Standardausrüstung. Es handelt sich um eine Ampelfunktion, die anderen Verkehrsteilnehmern hinter dem Fahrzeug anzeigt, dass das Fahrzeug plötzlich angehalten oder stark verlangsamt hat. Das Signal wird durch die gleichzeitige Aktivierung aller Bremsleuchten oder Blinker des Fahrzeugs erzeugt. Es wird automatisch aktiviert, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit 50 km/h überschreitet und das Fahrzeug sehr schnell abbremst oder das Antiblockiersystem (ABS) aktiviert wird.
  • Reifendrucküberwachungssysteme (TPMS)
    Ab dem 7. Juli dieses Jahres. TPMS ist für alle neu hergestellten Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t (M2, M3, N1, N2, N3, O3, O4) vorgeschrieben. Ein solches System muss in der Lage sein, den Fahrer sofort zu warnen, wenn eine Abweichung von einem bestimmten Schwellenwert vorliegt. Die Messung des Fahrzeugdrucks erfolgt indirekt über einen Algorithmus, der den Druck u. a. anhand der Radumdrehungen berechnet, oder direkt über Sensoren, die in der Mitte des Rads (an der Felge, am Ventil oder am Reifen) angebracht sind.
  • Totwinkel-System (Blind Spot Information System – BSIS)
    Vorgeschrieben für neu hergestellte Lkw und Transporter. Die Vorrichtung warnt den Fahrer durch Signale vor Verkehrsteilnehmern im toten Winkel. Sie hilft, Zusammenstöße mit Fußgängern und Radfahrern zu vermeiden, die oft zu schweren oder tödlichen Unfällen führen.
  • Anfahrinformationssystem (Moving Off Information System – MOIS)
    Ab dem 7. Juli für Lkw und leichte Nutzfahrzeuge vorgeschrieben – hilft, Zusammenstöße mit Fußgängern oder Radfahrern zu vermeiden, die sich beim Anfahren im toten Winkel der vorderen Fahrspur befinden.
  • Notspurhaltesystem (Emergency Lane Keeping System – ELKS)
    Ab dem 7. Juli dieses Jahres sollten alle neu hergestellten Pkw und leichten Nutzfahrzeuge mit einem System ausgestattet sein, das den Fahrer dabei unterstützt, eine sichere Position des Fahrzeugs in Bezug auf die Fahrspur oder die Fahrbahnbegrenzung beizubehalten. Diese Systeme warnen den Fahrer vor einem drohenden Verlassen der Fahrspur und greifen ein, wenn dies geschieht.
  • Erleichterung beim Einbau eines Alkoholschlosses (Alcolock – ALC)
    Damit soll sichergestellt werden, dass eine einfach einzubauende Sperre den Fahrer daran hindert, das Fahrzeug zu starten, ohne dass eine Nüchternheitskontrolle mit einem eingebauten Alkoholtestgerät durchgeführt wurde.

 

 

 

 

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