Darüber können Fahrer, die keine grenzüberschreitenden Gütertransporte realisieren, zwei aufeinanderfolgende verkürzte wöchentliche Ruhezeiten in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Fahrer in vier aufeinanderfolgenden Wochen mindestens vier wöchentliche Ruhezeiten eingelegt hat, davon mindestens zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten. Eine etwaige Verkürzung der wöchentlichen Ruhezeit muss durch eine gleichwertige Ruhezeit ausgeglichen werden, die ohne Unterbrechung vor dem Ende der dritten Woche realisiert werden, präzisiert das Portal.
Wenn in zwei aufeinanderfolgenden Wochen zwei verkürzte wöchentliche Ruhezeiten eingelegt werden, muss der vorausgehenden wöchentlichen Ruhezeit eine Ruhezeit vorangehen, die diese beiden verkürzten Ruhezeiten ausgleicht.