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„Ungerecht bestraft“: EU soll zersplitterte Lohnregeln für entsandte Fahrer vereinheitlichen

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Die Internationale Straßentransportunion (IRU) und der Europäische Gewerkschaftsverband für Transportarbeiter (ETF) fordern die EU-Kommission auf, dringend Klarheit bei der Anwendung der EU-Vorgaben zur Entlohnung von entsandten Berufskraftfahrern zu schaffen. Die aktuelle Lage sei unübersichtlich, teuer – und benachteilige insbesondere kleine Transportunternehmen.

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In einem gemeinsamen Schreiben vom 7. Mai an EU-Vizepräsidentin Roxana Mînzatu und Kommissar Apostolos Tzitzikostas weisen IRU und ETF auf anhaltende rechtliche Unsicherheiten hin. Der Mangel an klaren, zugänglichen Informationen erschwere die Einhaltung der Vorschriften erheblich, erklären die beiden Organisationen, die im EU-Sozialdialog für den Straßentransport vertreten sind.

„Unklare Vorgaben – hohe Kosten“

Raluca Marian, Direktorin für EU-Angelegenheiten bei der IRU, kritisierte, Transportunternehmen würden „ungerecht bestraft“, weil sie sich in einem undurchsichtigen System orientieren müssten.

Unternehmen sind faktisch gezwungen, teure Beratungen in Anspruch zu nehmen – und selbst diese finden oft keine verlässlichen Informationen. Das führt schnell zu Fehlern bei der Bezahlung“, so Marian.

Konkret geht es um die Richtlinie 2020/1057, einen zentralen Bestandteil des Mobilitätspakets I der EU. Sie verpflichtet Transportunternehmen, entsandten Fahrern in anderen Mitgliedstaaten mindestens den dort gültigen Mindestlohn zu zahlen. Obwohl die Regelung bereits seit 2022 gilt, sorgt die unterschiedliche nationale Umsetzung laut IRU und ETF für Verwirrung. Unternehmen und Fahrer hätten es schwer, die jeweils geltenden Vergütungssätze korrekt zu ermitteln.

Informationsportal der EU keine Hilfe

Fünf Jahre nach dem Beschluss des Mobilitätspakets und drei Jahre nach Inkrafttreten der Entsendevorgaben kämpfen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im grenzüberschreitenden Transport noch immer mit einem Wirrwarr aus nationalen Regelungen in 27 Mitgliedstaaten“, kritisiert Marian.

Zwar verlinkt das EU-Portal „Your Europe“ auf nationale Rechtsvorgaben – doch laut dem Schreiben sind diese häufig fragmentiert, schwer verständlich oder veraltet. In manchen Fällen fehlen die Informationen sogar ganz. Für viele kleine Transportunternehmen sei es daher finanziell nicht machbar, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um Strafen zu vermeiden.

Vorschläge für mehr Transparenz und Fairness

Um die Situation zu verbessern, fordern IRU und ETF die Kommission auf, ein EU-weit einheitliches Format zur Darstellung der nationalen Entlohnungsregeln einzuführen. Ergänzend solle ein EU-Vergütungsrechner entwickelt werden, mit dem Unternehmen einfach die korrekte Bezahlung für entsandte Fahrer ermitteln können.

Solche Hilfsmittel würden nicht nur die Rechtskonformität erleichtern, sondern auch den fairen Wettbewerb im EU-Binnenmarkt stärken, so die Verbände.

IRU und ETF erinnern daran, dass die früheren Kommissare für Verkehr und soziale Rechte – Adina Vălean und Nicolas Schmit – bereits erste Schritte in diese Richtung unternommen hätten. Nun setzen sie auf die Unterstützung ihrer Nachfolger, um die Initiative fortzuführen.

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