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EU-Kommission spricht sich gegen Verlängerung der Mautbefreiung auch für Elektro-LKW aus

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Nachdem sich die EU-Kommission Ende September gegen eine Verlängerung der Mautbefreiung für Gas-LKW in Deutschland aussprach, stellt es sich heraus, dass auch Elektro-LKW von der Gebühr nicht befreit werden könnten. Dies hätte gravierende Konsequenzen für Frachtführer.

Die EU-Kommission hat sich jüngst gegen eine Verlängerung der Mautbefreiung für LKW mit CNG- oder LNG-Antrieb in Deutschland ausgesprochen. Die Entscheidung wurde mit den Bestimmungen der Eurovignetten-Richtlinie begründet, die eine solche Verlängerung nicht zulässt, weil gasbetriebene LKW  nicht emissionsfrei sind.

Überdies  sieht die Richtlinie überhaupt keine Ausnahmen von der Mautpflicht im Güterverkehr vor. Demnach betont die EU-Kommission, dass auch Elektro-LKW, darunter hybridelektrische LKW und Brennstoffzellenfahrzeuge, von der Mautbefreiung  nicht profitieren werden können.

Sollte es zu keinem Kompromiss kommen und die Richtlinie nicht geändert werden, würden Transportunternehmen bittere Konsequenzen so einer Entscheidung tragen. Wenn man die Tatsache berücksichtigt, dass ein Elektro-LKW sogar dreimal so teuer wie ein Fahrzeug mit einem traditionellen Diesel-Antrieb ist, versteht man auch sofort, dass tägliche Kosten pro Lkw, wenn  noch eine Maut hinzu kommt, deutlich steigen müssen.

Wie lange die EU-Kommission die umstrittene Mautbefreiung in Deutschland tolerieren wird, ist eigentlich nicht klar. Allem Anschein nach hat sie sich mit dem BMVI darauf verständigt, dass diese nur bis Ende des laufenden Jahres gilt. Überdies wird von einer Überarbeitung der Wegekostenrichtlinie gesprochen. Zur Zeit gebe es Vorschläge für einen Gesetzestext, in dem zukünftig ermäßigte Mautsätze in Frage kommen könnten. Für emissionsfreie Fahrzeuge werde eine Ermäßigung von 50 bis 75 Prozent vorgeschlagen. Es sei auch nicht ausgeschlossen, dass  diese Fahrzeuge nur für eine gewisse Zeit von der Maut befreit werden könnten.

Fot. Pixabay/hpgruesen/public domain

 

 

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