Der 6. Januar ist das Fest der Heiligen Drei Könige, das in vielen europäischen Ländern gefeiert wird. Allerdings gibt es nicht in allen Ländern an diesem Tag Verkehrsbeschränkungen für LKW. Dies ist in Polen und Deutschland der Fall, wo es am Feiertag oder am Tag davor keine Beschränkungen für den LKW-Verkehr gibt.
Das Feiertags-Fahrverbot im Januar gilt nur für den 5. und 6. Januar in folgenden Ländern:
5. Januar 2024
- Kroatien – von 15:00 Uhr bis 23:00 Uhr. Die Beschränkung gilt für LKW und Lastzüge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie für LKW und Fahrzeuge mit Anhängern mit einer Länge von mehr als 14 Metern.
6. Januar 2024
- Österreich – von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr: Lastkraftwagen mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen, Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeuge oder landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen sind verboten.
- Kroatien – von 14:00 bis 23:00 Uhr.
- Liechtenstein – von 0:00 Uhr bis Mitternacht; in diesem Land gelten Verkehrsbeschränkungen für Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen sowie für Lastzüge über 5 Tonnen.
- Slowakei – die Beschränkung gilt von 0:00 bis 22:00 Uhr. Die Slowaken haben jedoch eine Lockerung des Verbots eingeführt, die für alle Lastkraftwagen gilt, die auf Autobahnen, Kraftfahrzeugstraßen, Straßen der Klasse I und Strecken für den internationalen Verkehr fahren, die aus bestimmten Nachbarländern in das Gebiet der Slowakei kommen und deren Ziel (z. B. Firmensitz oder Entladeort) auf slowakischem Gebiet liegt.
- Italien – von 9:00 bis 22:00 Uhr besteht ein Fahrverbot für Lastkraftwagen und Lastzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen.
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