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Europäische Fahrverbote für Lkws im Oktober und November

Im Zusammenhang mit Feiertagen, die in manchen europäischen Ländern begangen werden, werden im Oktober und November Lastkraftwagenfahrverobte gelten.

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23. Oktober (Tag der Republik in Ungarn)

Ungarn – von 8.00 bis 24.00 Uhr. Das Verbot betrifft Fahrzeuge über 7,5 t zulässige Gesamtmasse. Es gilt für das ganze Straßen- und Autobahnnetz.

24. Oktober

Ungarn – von 0.00 bis 22.00 Uhr

26. Oktober (Nationalfeiertag Österreich)

Österreich – von 0.00 bis 22.00 Uhr. Die Beschränkung gilt für Sattelzugmaschinen mit Anhängern über 3,5 t zulässige Gesamtmasse der Sattelzugmaschine oder des Anhängers, Lastkraftwagen und Gelenkfahrzeuge über 7,5 t zulässige Gesamtmasse.

28. Oktober (Nationalfeiertag in Tschechien)

Tschechien – von 13.00 bis 22.00 Uhr. Die Beschränkungen gelten für Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zulässige Gesamtmasse.

31. Oktober – Verbote vor dem Tag der Allerheiligen

Deutschland (Reformationstag) – von 0.00 bis 22.00 Uhr. Der Feiertag wird nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen begangen, in dem ganzen Land gilt aber das Sonntagsfahrverbot.

Kroatien – von 15.00 bis 23.00 Uhr. Verbote gelten für Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zulässige Gesamtmasse sowie für Fahrzeuge mit Anhängern, die länger sind als 14 m.

Frankreich – von 0.00 bis 24.00 Uhr. Das Lastkraftwagen-Fahrverbot gilt für Fahrzeuge über 7,5 t zulässige Gesamtmasse.

Luxemburg – auf Straßen Richtung Deutschland gilt das Verbot von 0.00 bis 21.45 Uhr und von 23.30 bis 24.00 Uhr. Auf Straßen Richtung Frankreich von 0.00 bis 24.00 Uhr. Die Beschränkungen gelten für Fahrzeuge über 7,5 t zulässige Gesamtmasse mit oder ohne Anhänger.

Polen – von 18.00 bis 22.00 Uhr. Das Verbot gilt für Lastkraftwagen über 12 t zulässige Gesamtmasse.

Slowenien (Reformationstag) – von 8.00 bis 21.00 Uhr. Das Fahrverbot gilt für Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zulässige Gesamtmasse.

Ungarn – von 0.00 bis 24.00 Uhr. Das Fahrverbot gilt für Lastkraftwagen und Landwirtschaftsschlepper mit Anhängern über 7,5 t zulässige Gesamtmasse.

1. November (Allerheiligen)

Deutschland – von 0.00 bis 22.00 Uhr gilt das Verbot nur in den folgenden Bundesländern:

  •  Baden-Württemberg,
  • Bayern,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Saarland.

Österreich – von 0.00 bis 22.00 Uhr

Kroatien – von 14.00 bis 23.00 Uhr

Frankreich – von 0.00 bis 22.00 Uhr

Luxemburg – von 0.00 bis 21.45 Uhr.

Polen – von 8.00 bis 22.00 Uhr

Slowakei – von 0.00 bis 22.00 Uhr dürfen die Lastkraftwagen über 7,5 t zulässige Gesamtmasse sowie Lastkraftwagen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse mit Anhänger oder Auflieger nicht fahren.

Ungarn – von 0.00 bis 22.00 Uhr

Italien – von 9.00 bis 22.00 Uhr dürfen keine Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zulässige Gesamtmasse fahren.

10. November

Frankreich – von 22.00 bis 24.00 Uhr.

Polen – von 18.00 bis 22.00 Uhr.

11. November (Unabhängigkeitstag und Tag des Waffenstillstands)

Frankreich – von 0.00 bis 22.00 Uhr

Luxemburg – von 0.00 bis 21:45 Uhr (für Fahrende Richtung Frankreich)

Polen – von 8.00 bis 22.00 Uhr

17. November (Tag des Kampfes für Freiheit und Demokratie)

Tschechien – von 13.00 bis 22.00 Uhr

Slowakei – von 0.00 bis 22.00 Uhr

18. November (Gedenktag)

Kroatien – von 14.00 bis 23.00 Uhr

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