Für Berufskraftfahrer aus Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union (EU) gelten besondere Regelungen. Sie können auch dann festangestellt werden, wenn sie keine formale Ausbildung haben und die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihrer Beschäftigung zustimmt. Allerdings müssen dann ein EU – Führerschein und eine beschleunigte Grundqualifikation vorliegen. Alternativ dürfen die neuen Mitarbeiter Führerschein und Grundqualifikation in Deutschland nachholen, wenn sie bis zum erfolgreichen Abschluss einer anderen Arbeit nachgehen.
Vor allem diese Zusagen können in manchen Unternehmen Hoffnung wecken, dass sie jetzt mit internationalen Stellenanzeigen leere Fahrerarbeitsplätze endlich besetzen werden.
Die Anpassungen des FachKrEG zeigen, dass auch in Deutschland globales Denken von Arbeitsmärkten zur Normalität werden muss, urteilt Daniel Ackermann, Personalchef von Hellmann.
Auch der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) urteilt, dass das neue Gesetz der internationalen Realität endlich Rechnung trägt.
Der Berufskraftfahrer ist nicht immer ein Ausbildungsberuf, hat der BGL in einem Positionspapier formuliert.
Viele EU-Staaten und Drittländer kennen eine solche Qualifikation gar nicht. Trotzdem sieht der Verband manche Tücken.
Die vorhandenen Erleichterungen sind zwar positiv, sagt Hans-Christian Daners, Leiter Sozialpolitik und Berufsbildung des BGL. Allerdings erleichtern sie nur den Zugang zum Visum, nicht aber unbedingt zum Arbeitsmarkt.
Wenn nämlich ein Fahrer aus einem Drittstaat eine Qualifikation zum Berufskraftfahrer hat, wird diese nicht unbedingt anerkannt. Der Fahrer muss dann wenigstens die beschleunigte Grundqualifikation nachholen. Gleiches gilt für den Führerschein. Der Fahrer, der diesen außerhalb der EU erworben hat, muss sein Papier spätestens nach sechs Monaten in einen EU – Führerschein umwandeln. Oder er holt Prüfungen nach, wenn sein Führerschein nicht EU-Anforderungen entspricht. Das allerdings führt laut Daners bei einzelnen Ländern zu sehr widersprüchlichen Regelungen. So müssen ukrainische Fahrer damit rechnen, dass wohl ihr Führerschein, nicht aber ihre Berufsqualifikation anerkannt werden. Und Fahrer aus Moldawien müssen sogar die praktische Fahrprüfung nachholen. Die theoretische Fahrprüfung hingegen wird seit rund eineinhalb Jahren anerkannt.
Solche Einschränkungen sind weiterhin hohe Hürden für die Anwerbung von ausländischen Fahrern.
Die unterschiedlichen Regelungen für die Anerkennung bzw. Nichtanerkennung bestehender Qualifikationen machen das Verfahren undurchsichtig und kompliziert, kritisiert Sabine Lehmann, Geschäftsführerin des Landesverbands Bayrischer Spediteure (LBS).
Außerdem werden mögliche bilaterale Anerkennungen von Dokumenten und Qualifikationen nicht erfasst. Weil jedoch Fahrer aus solchen Drittstaaten weiterhin grenzüberschreitende Transporte nach Deutschland fahren dürfen, spricht sich Lehmann für eine grundlegende Überarbeitung des Fahrerlaubnisrechts aus.
Ansonsten hakt es im Detail: So schreibt das FachKrEG keine Sprachkenntnisse für Fahrer und andere Fachkräfte vor, wohl aber das Visumsrecht. Jetzt müssen bürokratische Hindernisse abgebaut werden und die Erfahrungen von Arbeitgebern und – nehmern aufgegriffen werden, fordert Ackermann.
Dann ist eine kontinuierliche Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, vor allem aber auch ein Ineinandergreifen der einzelnen Prozesse möglich, sagt der Hellmann – Manager in Anspielung auf solche Widersprüche.
Ansonsten müssen die die Logistikdienstleister weiter an ihren Strategien zur Akquisition von inländischen Fahrern feilen. Dieser Meinung ist auch Björn Voß, Geschäftsführer der Spedition Matthiesen in Gaushorn (Schleswig-Holstein).
Gezielt Interessenten vor allem auf Social Media ansprechen, geeignete Kandidaten in Praktika und Workshops herausfiltern und die neuen Mitarbeiter vom Start weg mit überdurchschnittlichen Gehältern und interessanten Weiterbildungsangeboten an sich binden. Mit diesen und anderen Tools hat das norddeutsche Familienunternehmen bislang Erfolg. Gerade formuliert Voss Absageschreiben an Bewerber, die die zehn neuen LKW-Züge des Logistikunternehmens fahren wollten.
Entscheidend ist der gute Ruf als Arbeitgebers. Ein Unternehmen muss sich drei bis vier Jahre Zeit nehmen, wenn es diesen erarbeiten will, bilanziert Voss.
Das färbt dann auch auf das Image des Fahrers ab. Wenn dieser für einen anerkannten Arbeitgeber fährt, hebt dies auch das eigene Ansehen.