Polizei Bayern (Symbolfoto)

Fahrtenschreiber abgeklebt: 2.667 Kilometer in 48 Stunden

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Ein serbischer Transporterfahrer legte in gut 48 Stunden 2.667 Kilometer zurück und lenkte dabei mehr als 31 Stunden. Bei einer Kontrolle in Deutschland entdeckte die Polizei einen abgeklebten und versteckten Fahrtenschreiber. Außerdem stimmten die handschriftlichen Aufzeichnungen des Fahrers nicht mit den gespeicherten Daten überein. Die Fahrt führte von Portugal nach Dänemark. Der Fall wurde an das Bundesamt für Logistik und Mobilität weitergegeben.

Dieser Text wurde vollständig von einem Redakteur verfasst – basierend auf fachlichem Wissen, journalistischer Erfahrung und sorgfältiger Recherche. Künstliche Intelligenz kam dabei nicht zum Einsatz.

Die wichtigsten Fakten

  • Der Fahrer legte in gut 48 Stunden 2.667 Kilometer zurück. Mehr als 31 Stunden davon verbrachte er am Steuer.
  • Er behauptete, der Transporter verfüge über keinen Fahrtenschreiber. Die Beamten fanden jedoch ein abgeklebtes und verborgenes Gerät im Fahrzeug.
  • Die Polizei ordnete eine 45-stündige Ruhezeit an und verlangte eine Sicherheitsleistung von 1.000 Euro. Dem Unternehmen drohen weitere Sanktionen.
  • Seit dem 1. Juli 2026 gelten die EU-Vorschriften zu Fahrtenschreibern und Lenkzeiten auch für bestimmte grenzüberschreitende Transporte mit Fahrzeugen, deren zulässige Gesamtmasse mehr als 2,5 Tonnen beträgt.

Die Kontrolle fand am Sonntag, 27. September 2026, gegen 14.45 Uhr auf der Autobahn A1 vor dem Autobahnkreuz Mahndorf in Bremen statt. Die Beamten hielten den in Serbien zugelassenen Transporter zunächst routinemäßig an. Der 32-jährige Fahrer war von Portugal nach Dänemark unterwegs.

Wie aus der Mitteilung der Bremer Polizei hervorgeht, weckte die Prüfung der Lenk- und Ruhezeiten schnell Zweifel. Der Fahrer erklärte zunächst, sein Fahrzeug sei nicht mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet. Bei der näheren Kontrolle stellten die Beamten jedoch fest, dass sich ein Gerät im Fahrerhaus befand. Es war mit Klebeband abgedeckt und so verborgen, dass es auf den ersten Blick nicht zu sehen war.

Fahrer verwies auf handschriftliche Aufzeichnungen seines Vorgesetzten

Während der Kontrolle gab der Fahrer an, sein Vorgesetzter habe ihn angewiesen, die Lenkzeiten von Hand zu dokumentieren. Die Beamten überprüften den Transporter daraufhin genauer.

Dabei stießen sie auf den eingebauten Fahrtenschreiber und verglichen dessen Daten mit den vom Fahrer vorgelegten Unterlagen. Die Abweichungen waren erheblich.

Nach den Feststellungen der Polizei hatte der Fahrer die 2.667 Kilometer lange Strecke von Portugal nach Bremen in gut 48 Stunden zurückgelegt. Aus den Gerätedaten ging hervor, dass er mehr als 31 Stunden gelenkt hatte. Mehrfach war er mehrere Stunden am Stück unterwegs, ohne eine Pause einzulegen.

Warum der Fahrtenschreiber verborgen wurde und wer das Abkleben veranlasst hatte, teilte die Polizei nicht mit. In der Mitteilung gibt es außerdem keinen Hinweis darauf, dass die gespeicherten Daten manipuliert worden sein könnten. Die Beamten konnten die Gerätedaten jedoch mit den handschriftlichen Angaben und dem tatsächlichen Fahrtverlauf abgleichen.

45 Stunden Ruhezeit und 1.000 Euro Sicherheitsleistung

Die Kontrolle hatte zur Folge, dass der Fahrer seine Fahrt nicht fortsetzen durfte und eine 45-stündige Ruhezeit einlegen musste. Zusätzlich verlangten die Beamten 1.000 Euro als Sicherheitsleistung. Dabei handelt es sich nicht um das endgültige Bußgeld für die festgestellten Verstöße.

Der Vorgang wurde an das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) übergeben. Die Behörde übernimmt die weiteren Schritte. Nach Angaben der Polizei können gegen das Transportunternehmen zusätzliche Bußgelder in Höhe von mehreren tausend Euro verhängt werden. Wie hoch die endgültige Summe ausfällt, steht noch nicht fest.

Die deutschen Behörden betonten, dass die Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten nicht nur der Verkehrssicherheit dienen. Sie sollen auch verhindern, dass Fahrer zu Arbeitszeiten gezwungen werden, die ihre Gesundheit und Sicherheit gefährden.

Neue Fahrtenschreiberpflicht für Transporter seit Juli

Der Vorfall fällt in eine Phase, in der leichte Nutzfahrzeuge stärker ins Visier der Kontrollbehörden geraten. Dennoch lässt sich die Bremer Kontrolle nicht automatisch als Verstoß gegen die neuen Vorschriften für Transporter mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen einordnen.

Seit dem 1. Juli 2026 müssen Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen bei bestimmten grenzüberschreitenden Gütertransporten und im Kabotageverkehr mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation ausgerüstet sein. Gleichzeitig gelten dort die entsprechenden Lenk- und Ruhezeitvorgaben. Für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 bis einschließlich 3,5 Tonnen betrifft das jedoch nicht jede Art von Transport.

Die deutschen Behörden machten bereits in den ersten Tagen deutlich, dass sie die neuen Vorgaben kontrollieren wollen. Wie wir im Juli berichteten, stellten Kontrolleure bei einer Prüfung auf der A7 nahe Kirchheim bei drei Transportern fehlende Fahrtenschreiber fest. Die Fahrer erhielten Bußgelder und durften erst weiterfahren, nachdem die Verstöße behoben worden waren.

Auch polnische Behörden meldeten Ende Juli einen vergleichbaren Fall. Die Daten aus dem Fahrtenschreiber eines Transporters eines rumänischen Unternehmens zeigten 16 Stunden und 37 Minuten Lenkzeit, ohne dass der tägliche Lenkzeitraum ordnungsgemäß beendet worden war. Die längste ununterbrochene Phase ohne vorgeschriebene Pause dauerte 6 Stunden und 40 Minuten.

Allerdings nannte die Bremer Polizei weder die zulässige Gesamtmasse des Transporters noch die genaue Rechtsgrundlage für die festgestellten Verstöße. Zudem war das Fahrzeug in Serbien zugelassen. Damit können für den grenzüberschreitenden Verkehr mit einem Nicht-EU-Staat auch die AETR-Vorschriften relevant sein. Die Kontrolle im September sollte daher nicht als unmittelbares Beispiel für eine Strafe wegen der neuen EU-Pflicht zum Einbau eines intelligenten Fahrtenschreibers in EU-Transporter mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen dargestellt werden.

Ein Fahrtenschreiber allein schützt nicht vor Sanktionen

Für Transportunternehmen ist die wichtigste Erkenntnis: Ein eingebauter Fahrtenschreiber schützt nicht vor Sanktionen, wenn der Fahrer die Vorgaben missachtet und die Unterlagen nicht mit dem tatsächlichen Geschehen auf der Straße übereinstimmen.

Nach den EU-Vorschriften beträgt die reguläre tägliche Lenkzeit 9 Stunden. An höchstens zwei Tagen pro Woche darf sie auf 10 Stunden verlängert werden. Nach 4,5 Stunden am Steuer ist grundsätzlich eine Pause von mindestens 45 Minuten erforderlich. Die regelmäßige tägliche Ruhezeit beträgt mindestens 11 Stunden, wobei die zulässigen Ausnahmen und Verkürzungen zu berücksichtigen sind.

Es genügt deshalb nicht, lediglich ein Gerät zu kaufen und einbauen zu lassen. Der Fahrtenschreiber muss nachvollziehbar dokumentieren, wie lange der Fahrer tatsächlich gelenkt hat, wann er Pausen und Ruhezeiten eingelegt hat und ob sämtliche Tätigkeiten korrekt erfasst wurden.

Die Kontrolle in Bremen zeigt außerdem, dass sich eine Fahrt auch dann rekonstruieren lässt, wenn der Fahrtenschreiber versteckt wird. Die Beamten konnten die Daten auslesen, sie mit den handschriftlichen Aufzeichnungen vergleichen und die Weiterfahrt untersagen.

Für Unternehmen, die internationale Transporte organisieren, ist der Fall ein weiterer Hinweis darauf, dass die Verantwortung nicht mit der Schlüsselübergabe endet. Routen und Lieferpläne müssen ausreichend Zeit für die vorgeschriebenen Pausen und Ruhezeiten vorsehen. Andernfalls drohen nicht nur finanzielle Folgen, sondern auch ein erzwungener Stillstand, während der Auftrag noch läuft.

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