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Österreich fordert 45-Stunden-Ruhezeit im Lkw

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Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) fordert eine Änderung der EU-Vorgaben zur regelmäßigen Wochenruhezeit. Nach den Vorstellungen der WKO sollen Berufskraftfahrer die vorgeschriebene Ruhezeit von 45 Stunden unter bestimmten Voraussetzungen wieder in der Fahrerkabine verbringen dürfen. Als Grund nennt die Interessenvertretung fehlende sichere Lkw-Stellplätze und geeignete Unterkünfte entlang vieler europäischer Routen.

Dieser Text wurde vollständig von einem Redakteur verfasst – basierend auf fachlichem Wissen, journalistischer Erfahrung und sorgfältiger Recherche. Künstliche Intelligenz kam dabei nicht zum Einsatz.

Die wichtigsten Punkte:

  • Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) fordert, das Verbot der mindestens 45 Stunden dauernden regelmäßigen Wochenruhezeit im Fahrzeug aufzuheben.
  • Die Forderung bezieht sich auf die EU-Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten und damit auch auf den grenzüberschreitenden Straßentransport.
  • Statt des derzeitigen Verbots setzt sich die WKO für mehr „Fünf-Sterne-Parkplätze“ mit sicheren und geeigneten Bedingungen für Ruhezeiten ein.
  • Die Forderung stammt aus einem Positionspapier an die politischen Entscheidungsträger der EU. Sie ändert nichts an der derzeit geltenden Rechtslage.
  • Eine im April 2025 veröffentlichte Studie der Europäischen Kommission bezifferte den Mangel an sicheren Lkw-Parkplätzen in der EU auf mehr als 390.000 Stellplätze.

In einem Abschnitt des am 18. September 2026 veröffentlichten Dokuments „EU 2026–2029: Positions- und Strategiepapier für Transport und Verkehr“ legt die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) ihre Vorstellungen zu den Lenk- und Ruhezeiten im Straßengüterverkehr dar. Das Papier wurde von der WKO-Sparte Transport und Verkehr erarbeitet, die Unternehmen aus dem Transportsektor vertritt.

Ein eigener Abschnitt trägt die Überschrift „Fünf-Sterne-Parkplätze statt Verbot der Wochenruhezeit in der Fahrerkabine“. Die WKO argumentiert, dass die geltenden Vorschriften in der Praxis zu Problemen führen, weil entlang vieler europäischer Routen keine geeigneten Alternativen zur Ruhe im Lkw verfügbar sind. Nach dem Ende des Arbeitstags müssen Fahrer unter Umständen zusätzliche Strecken zurücklegen, um eine Unterkunft zu erreichen, in der sie die vorgeschriebene Ruhezeit rechtmäßig verbringen können.

Was genau schlägt die österreichische Kammer vor?

Nach Artikel 8 Absatz 8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 muss die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit mindestens 45 Stunden dauern. Sie darf nicht im Fahrzeug verbracht werden. Das Verbot gilt auch für längere Wochenruhezeiten, die zum Ausgleich einer zuvor verkürzten Ruhezeit genommen werden.

In diesen Fällen muss der Fahrer eine geeignete Unterkunft mit Schlafmöglichkeit und sanitären Einrichtungen nutzen. Die Kosten für die Unterbringung außerhalb des Fahrzeugs trägt der Arbeitgeber.

Das bedeutet jedoch kein generelles Verbot, im Lkw zu übernachten. Die tägliche Ruhezeit und eine verkürzte Wochenruhezeit dürfen in einem abgestellten Fahrzeug mit geeigneter Schlafmöglichkeit verbracht werden. Eine verkürzte Wochenruhezeit muss mindestens 24, aber weniger als 45 Stunden dauern.

Die WKO will das Verbot der regelmäßigen Wochenruhezeit in der Kabine streichen. Dabei geht es weder um eine Verkürzung der Ruhezeiten noch um längere zulässige Lenkzeiten. Geändert würde lediglich der Ort, an dem Fahrer die vorgeschriebene 45-stündige Ruhezeit verbringen dürfen.

Konkrete Formulierungen für eine Neuregelung hat die österreichische Organisation allerdings noch nicht vorgelegt. Ebenso bleibt offen, ob die Ruhe in der Kabine ausschließlich auf Parkplätzen einer bestimmten Kategorie erlaubt sein soll. Der Vorschlag besteht aus zwei Teilen: Das bestehende Verbot soll entfallen, zugleich soll die Infrastruktur für sichere Lkw-Parkplätze ausgebaut werden.

Parkinfrastruktur statt verpflichtender Übernachtung außerhalb der Kabine

Die WKO fordert nicht, dass Fahrer künftig an beliebigen Autobahnparkplätzen bleiben sollen. Statt die Ruhe in der Fahrerkabine grundsätzlich zu untersagen, sollten Anlagen geschaffen werden, die auf längere Ruhezeiten von Berufskraftfahrern ausgerichtet sind.

Das Konzept der „Fünf-Sterne-Parkplätze“ basiert auf fünf Kriterien: Sicherheit, Sauberkeit, angemessene Temperaturen, geeignete Versorgungseinrichtungen und ein bezahlbarer Preis.

Als Beispiel verweist die WKO auf den Ausbau entsprechender Infrastruktur entlang der österreichischen A8. Außerdem nennt sie die Pläne der EU, sichere und geschützte Parkplätze entlang des transeuropäischen TEN-T-Verkehrsnetzes auszubauen.

Nach den für dieses Netz geltenden Vorgaben sollen sichere und geschützte Parkplätze bis zum 31. Dezember 2040 entlang der Straßen des Kernnetzes und des erweiterten Kernnetzes durchschnittlich höchstens 150 Kilometer voneinander entfernt liegen.

EU-weit fehlen mehr als 390.000 sichere Lkw-Stellplätze

Die Zahlen der Europäischen Kommission stützen die Einschätzung der WKO, dass die vorhandene Infrastruktur nicht ausreicht. Eine im April 2025 veröffentlichte Studie kam zu dem Ergebnis, dass in der Europäischen Union 390.057 sichere und geschützte Lkw-Stellplätze für Berufskraftfahrer fehlen. Mit dem erwarteten Wachstum des Transportaufkommens könnte sich die Lücke bis 2040 auf rund 483.000 Stellplätze vergrößern.

Gemeint sind Anlagen, die festgelegte Sicherheitsstandards erfüllen – nicht jeder Ort, an dem ein Lkw abgestellt werden kann. Die Kommission stellte außerdem fest, dass viele bestehende Parkplätze nicht über eine Zertifizierung verfügen, die den EU-Anforderungen entspricht.

Diese Zahlen verdeutlichen das von der WKO beschriebene praktische Dilemma. Zwar muss der Arbeitgeber eine Unterkunft außerhalb der Kabine bezahlen, doch der Fahrer braucht weiterhin einen sicheren Abstellplatz für den Lkw und eine praktikable Möglichkeit, die Unterkunft für die Nacht zu erreichen.

Eine Aufhebung des Verbots würde den Mangel an Parkplätzen nicht beseitigen. Selbst wenn Fahrer die 45 Stunden wieder im Lkw verbringen dürften, wären sichere Stellflächen und der Zugang zu grundlegenden sanitären Einrichtungen weiterhin erforderlich.

Die Vorgeschichte: Westeuropa setzte einst auf strengere Vorschriften

Der Vorstoß aus Österreich hat auch eine längere Vorgeschichte. Bei den Beratungen über das Mobilitätspaket setzten sich westeuropäische Länder wie Frankreich, Deutschland und Österreich für einen stärkeren Sozialschutz und eine konsequentere Kontrolle im Straßentransport ein.

Bereits vor der Verabschiedung des Pakets war die Haltung dieser Staaten zur Übernachtung in der Fahrerkabine in einem Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union deutlich geworden. Im Fall Vaditrans vertraten Belgien, Deutschland, Frankreich und Österreich die Auffassung, dass die regelmäßige Wochenruhezeit nicht im Fahrzeug genommen werden dürfe. Estland und Spanien gehörten zu den Ländern mit einer gegenteiligen Position.

In der umfassenderen Debatte über das Mobilitätspaket wiesen Vertreter mittel- und osteuropäischer Staaten wie Polen, Litauen, Rumänien und Bulgarien auf die Kosten der geplanten Vorschriften und die Schwierigkeiten für international tätige Transportunternehmen hin.

Heute fordert die österreichische Wirtschaftsorganisation, genau diese Einschränkung zu lockern. Sie begründet dies mit dem Mangel an Parkplätzen und geeigneten Unterkünften.

Die WKO ist nicht mit der österreichischen Regierung gleichzusetzen. Ihr Papier darf daher auch nicht als gemeinsame Initiative westeuropäischer Regierungen verstanden werden. Es beschreibt die Forderungen einer Interessenvertretung der Wirtschaft und kündigt keine Änderung der Politik der deutschen oder französischen Regierung an.

Neu ist der Vorschlag ebenfalls nicht. Bereits in einem strategischen Dokument vom Mai 2024 hatte die WKO gefordert, die Pflicht zum Verlassen der Fahrerkabine durch den Ausbau von „Fünf-Sterne-Parkplätzen“ zu ersetzen. Das im September 2026 veröffentlichte Papier greift damit eine frühere Forderung der WKO erneut auf.

Das Verbot ist älter als das Mobilitätspaket

Obwohl das Verbot der 45-stündigen Ruhezeit in der Kabine häufig mit dem Mobilitätspaket verbunden wird, reicht seine rechtliche Vorgeschichte weiter zurück.

Am 20. Dezember 2017 entschied der Gerichtshof der Europäischen Union im Fall Vaditrans, dass die damalige Fassung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 es Fahrern nicht erlaubte, die regelmäßige Wochenruhezeit im Fahrzeug zu verbringen.

Das 2020 verabschiedete Mobilitätspaket übernahm dieses Verbot ausdrücklich in das EU-Recht. Gleichzeitig wurden die Anforderungen an eine geeignete Unterkunft außerhalb der Kabine präzisiert und die Pflicht des Arbeitgebers zur Kostenübernahme bestätigt.

In seinem Urteil vom 4. Oktober 2024 über die Klagen gegen das Mobilitätspaket bestätigte der Gerichtshof dessen Bestimmungen weitgehend, darunter auch das Verbot der regelmäßigen Wochenruhezeit in der Kabine. Gleichzeitig erklärte er die Pflicht für nichtig, wonach Lkw alle acht Wochen zum Betriebszentrum des Unternehmens zurückkehren mussten.

Diese Unterscheidung ist für die aktuelle Diskussion entscheidend. Das Gericht hob eine konkrete organisatorische Vorgabe für Fahrzeuge auf, kippte jedoch nicht die Regelung zum Ort der regelmäßigen Wochenruhezeit.

Damit der Vorschlag der WKO geltendes Recht werden kann, müsste der EU-Gesetzgeber die entsprechende Verordnung ändern. Mit dem Positionspapier wird dieses Verfahren nicht automatisch eingeleitet; für Fahrer entsteht dadurch heute kein Anspruch, die 45-stündige Ruhezeit in der Kabine zu verbringen.

Mehr Flexibilität – aber unter welchen Bedingungen?

Aus betrieblicher Sicht könnte die Zulassung der regelmäßigen Wochenruhezeit im Lkw die Suche nach Unterkünften erleichtern und die Routenplanung flexibler machen. Besonders im internationalen Verkehr wäre das relevant, weil Fahrer ihre Ruhezeiten oft weit entfernt von ihrem Wohnort und vom Unternehmensstandort einlegen.

Die Frage nach den Arbeitsbedingungen bliebe dennoch bestehen. Nach den geltenden Vorschriften muss die regelmäßige Wochenruhezeit außerhalb des Fahrzeugs verbracht werden; der Arbeitgeber muss für eine geeignete Unterkunft aufkommen. Sollten Fahrer diese Ruhezeit künftig wieder in der Kabine verbringen dürfen, müsste der Gesetzgeber klären, ob sie weiterhin eine Unterkunft außerhalb des Lkw verlangen können und welche Bedingungen dafür gelten.

Die WKO betont zwar den Bedarf an besserer Parkinfrastruktur. Ihr veröffentlichtes Positionspapier enthält jedoch keine konkreten Regeln dazu, wie Fahrer den Ort ihrer Ruhezeit auswählen könnten.

Der österreichische Vorschlag rückt damit die grundsätzliche Frage nach angemessenen Ruhebedingungen für Berufskraftfahrer wieder auf die politische Agenda. Eine Aufhebung des Verbots würde den Infrastrukturmangel nicht beseitigen. Umgekehrt entstehen durch das Verbot allein noch keine sicheren Parkplätze und Unterkünfte, die der internationale Straßentransport benötigt.

 

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