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Falsche Ladungssicherung: Fahrer muss sich vor Gericht wegen fahrlässiger Tötung verantworten

Laut dem italienischen Kassationsgerichtshof muss sich ein Fahrer, der einen tödlichen Unfall verursacht, weil er die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert hat, nicht nur wegen grober Fahrlässigkeit, sondern auch wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

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Nach einem 14 Jahre dauernden Prozess erging kürzlich vor dem italienischen Kassationsgerichtshof ein Urteil im Fall eines LKW-Fahrers, der seine Ladung nicht gesichert hatte, was zu einem tödlichen Unfall führte.

Wenn eine herabfallende Ladung den Tod eines Menschen verursacht, handelt es sich nach Ansicht des Gerichts nicht um grobe Fahrlässigkeit oder fehlende Erfahrung des Fahrers, sondern um eine Tat, die eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung und sowie darauf folgende Verurteilung nach sich zieht, berichtet das italienische Transportportal uominietrasporti.it.

Der Website zufolge könnte so eine Entscheidung des Gerichts die Situation für alle Fahrer, die für die unzureichende Sicherung ihrer Ladung und die dadurch verursachten schweren Unfälle verantwortlich gemacht werden, erheblich verschlechtern.

Das Urteil betraf einen Verkehrsunfall, der sich vor einigen Jahren in der Nähe von Nettuno (Provinz Rom) ereignet hatte. Ein LKW-Fahrer verursachte den Tod einer Frau, die auf der Gegenfahrbahn fuhr. Eine unzureichend gesicherte Ladung (Ladegabel für einen Kran), die auf einem Anhänger ohne Bordwände transportiert wurde, fiel in einer scharfen Kurve auf das Auto der Frau, die noch an der Unfallstelle starb.

In erster Instanz verurteilte das Gericht von Velletri im Jahr 2008 den Fahrer sowie den geschäftsführenden Gesellschafter und einen Mitarbeiter des Transportunternehmens wegen fahrlässiger Tötung zu vier Jahren Haft. Der Trucker legte gegen das Urteil Berufung ein, doch das Berufungsgericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil. Danach wandte sich der Mann an den Kassationsgerichtshof, der jedoch ebenfalls gegen den Fahrer entschied.

Das Berufungsgericht betonte, dass der Frachtführer genau wusste, was er zu befördern hatte und dass es sich dabei um die Krangabel handelte. Er war sich auch der fehlenden Bordwand und der Ladungssicherungspflicht bewusst, heißt es in dem jüngsten Urteil.

Eine Überprüfung der Ladung ergab, dass sie nicht mit den Gurten gesichert war. Der Angeklagte war sich demnach der damit verbundenen Risiken voll bewusst. Das Ausmaß und die Bedeutung der vom Fahrer unterlassenen Vorsichtsmaßnahmen sprachen daher für eine besonders harte Strafe. Nach Ansicht des Gerichts war sich der Fahrer des fast sicheren Verlustes der Ladung voll bewusst, obwohl er die strengen Vorschriften zur Ladungssicherung kannte.

Zusammenfassend stellte der Kassationsgerichtshof fest, dass es sich in diesem Fall um eine vorsätzliche Pflichtverletzung mit strafrechtlichen Folgen ohne mildernde Umstände handelt.

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