Feiertagsfahrverbote für Lkw im August. Prüfen Sie, wo und wann sie gelten

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In mehreren europäischen Ländern wird Mitte August Mariä Himmelfahrt gefeiert. Wir geben Länder und Termine an, für die in diesem Monat die Feiertagsverbote für Lastwagen gelten.

14. August

Kroatien – von 15 bis 23 Uhr. Das Verbot gilt für Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen mit einer zGM von mehr als 7,5 t sowie für Lastkraftwagen und Fahrzeuge mit Anhängern von mehr als 14 m Länge.

Frankreich – von 22 Uhr bis 24 Uhr – die Beschränkung gilt für Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen mit einer zGM von mehr als 7,5 t, mit Ausnahme von Sonderfahrzeugen und landwirtschaftlichen Fahrzeugen.

Luxemburg – von 21:30 bis 24 Uhr in Richtung Frankreich und von 23:30 bis 24 Uhr in Richtung Deutschland. Das Verbot gilt für Fahrzeuge mit einer zGM über 7,5 t mit oder ohne Anhänger.

Polen – von 18 bis 22 Uhr für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer zGM von mehr als 12 t.

15. August – Mariä Himmelfahrt

Österreich – von 0 bis 22 Uhr. Das Verbot gilt für Zugmaschinen mit Anhängern mit einer zGM der Zugmaschine oder des Anhängers über 3,5 t, für Lastkraftwagen und Sattelzüge mit einer zGM von mehr als 7,5 t.

Kroatien – von 14 bis 23 Uhr.

Frankreich – von 0 bis 22 Uhr.

Luxemburg – von 0 bis 24 Uhr in Richtung Frankreich und von 0 bis 21.45 Uhr und von 23.30 bis 24 Uhr in Richtung Deutschland.

Polen – von 8 bis 22 Uhr.

Slowenien – von 8 bis 21 Uhr. Die Beschränkung gilt für Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen mit einer zGM über 7,5 t.

19. August

Ungarn – von 22 bis 24 Uhr. Das Fahrverbot für Lkw in Ungarn gilt für Lastkraftwagen mit einer zGM von mehr als 7,5 t.

20. August

Ungarn – von 0 bis 22 Uhr (Sankt Stephanstag – Schutzpatron Ungarns).

Foto: trans.INFO

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