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Flottenerneuerungsprogramm wurde verlängert

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Aufgrund von Lieferengpässen hat das Bundesamt für Güterverkehr BAG reagiert und verlängert für Unternehmen den Nachweis zur Verschrottung alter- und Anschaffung neuer LKW, das Förderprogramm Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte (ENF).

Die Verschrottung darf erst nach Antragstellung und muss spätestens zwei Monate nach erstmaliger verkehrsrechtlicher Zulassung des Neufahrzeugs und spätestens bis zum 30. Juni 2022 erfolgen.

In begründeten Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Materiallieferengpässe, kann eine individuelle Fristverlängerung auf den 30. September 2022 beantragt werden. Der Ausnahmefall ist durch eine Herstellerbescheinigung nachzuweisen, wobei Mietverträge nicht unter die zulässigen Erwerbstatbestände fallen, gibt das BAG an.

Die Antragsstellung ist ausschließlich in elektronischer Form beim BAG über das eService-Portal möglich.

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