Ab dem 11.07.2023 unterstützt die Bundesregierung die Anschaffung der Ausstattung von neuen Nutzfahrzeugen und Trailern mit solchen Komponenten, die eine Verbesserung der Energieeffizienz bei diesen bewirken.
Das neue Förderprogramm – Energiemindernde Komponenten (EMK) für Trailer und LKW ist der Nachfolger des Flottenerneuerungsprogramms (ENF) – Antragsstart noch im Juli.
Das Bundesamt Logistik und Mobilität (BALM) liefert alle Informationen zur neuen Förderung, mit Fördervoraussetzungen sowie Fristen und stellt beide Förderprogramme vergleichend gegenüber: Synopse ENF 1.0 – 3.0 und EMK
Was wird gefördert?
Laut der Richtlinie zur Förderung von Komponenten, die eine Verbesserung der Energieeffizienz bei Neufahrzeugen – Bj. 2023 oder jünger (Nutzfahrzeugen und Trailern) wird die Anschaffung solcher Komponenten bezuschusst, deren Einsatz (im Nutzfahrzeug bzw. Trailer) zu erheblich effizienterem Fahrzeugbetrieb führt und damit den Energieverbrauch bzw. den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen mindert.
Beispielhafte förderfähige Maßnahmen:
- Anbauteile, die die Aerodynamik des Neufahrzeugs gegenüber dessen Serienzustand verbessern,
- automatische Leerlaufbegrenzer zur Kraftstoffeinsparung,
- Luftpress-Automatiken zur Reduktion des CO2-Ausstoßes,
- Getriebeleerlaufautomatiken bei Gefälle,
- Liftachsen,
- Start-Stopp-Systeme,
- vollautomatisierte Getriebe/Schaltsysteme,
- vorausschauender Tempomat,
- digitale Achssteuerung,
- aerodynamische Anbauteile
Wie hoch ist die Förderquote?
- Bis zu 25 Prozent der beihilfefähigen Kosten der jeweiligen Unternehmen für
kleine Unternehmen. - Bis zu 20 Prozent der beihilfefähigen Kosten der jeweiligen Komponente für
mittlere Unternehmen und - Bis zu 15 Prozent bei allen anderen Unternehmen.
Jedoch bis zu einem Maximalbetrag von 5.000 Euro pro Komponente pro Fahrzeug.
Für die Anschaffung von E-Trailern, d.h. eines Trailers mit integrierter E-Maschine zum Antrieb des Fahrzeuges und zur Rekuperation von Bremsenergie, ist eine Förderung von bis zu 10.000 Euro möglich, heißt es seitens des BMDV.
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Antragsunterlagen und Fristen
Antragsunterlagen und eine Berechnungshilfe der Förderquote stehen beim BALM auf der Webseite sowie im Antragsportal (e-Service Portal) ab sofort zur Verfügung und können von Unternehmen ab dem 24. Juli 2023 ab 9 Uhr bis zum 31. März 2024 eingereicht werden.
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