Mehreren Medienberichten zufolge sollen am Freitag in Frankreich neue Corona- Beschränkungen eingeführt werden, was de facto erneuten Lockdown bedeutet. Die Transportbranche kann nach wie vor arbeiten, aber Berufskraftfahrer müssen eine vom Arbeitgeber ausgestellte Bescheinigung mitführen.
Geschlossene Bars und Restaurants; Ausgangssperre mit Ausnahme von besonderen Umständen und Grundbedürfnissen ( wie z. B. Einkäufe); weitgehende Kontaktbeschränkung (nur zwei Haushalten dürfen sich treffen). Das sind die wichtigsten Einschränkungen, die von Präsident Emmanuel Macron angekündigt wurden.
Sie sollen am kommenden Freitag in Kraft treten und bis zum 1. Dezember dauern.
Berufskraftfahrer müssen mit einer zusätzlichen Pflicht rechnen. Sie dürfen weiterhin in Frankreich unterwegs sein, aber es wird verlangt, dass sie eine Bescheinigung mitführen, die von ihrem Arbeitgeber auszustellen ist. Dieses Dokument muss Informationen über die Stellen enthalten, an denen sich der Fahrer aufhält, d. H. Lade- und Entladestellen. Das Dokument muss vom Arbeitgeber oder vom Geschäftsführer des Unternehmens unterschrieben sein. Im Falle einer selbstständigen Tätigkeit (wenn der Frachtführer auch Fahrer ist) kann das Dokument vom Fahrer selbst unterschrieben werden.
Die Vorlagen finden Sie auf der Website des französischen Innenministeriums. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass zum Zeitpunkt des Schreibens dieses Artikels nur Formulare verfügbar waren, die sich auf die vorher in diesem Land eingeführte Ausgangssperre beziehen. Sie können also bald aktualisiert werden.
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