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Franzosen nehmen Lenkzeiten von Transporter-Fahrern unter die Lupe

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Die französische Arbeitsinspektion hat verstärkte Kontrollen der Lenkzeiten von Fahrern von Kraftfahrzeugen bis 3,5 Tonnen angekündigt. Ab sofort werden alle Fahrer verpflichtet sein, einen Arbeitszeitnachweis zu führen.

Die französische Arbeitsaufsichtsbehörde (Direccte), die Regionaldirektion für Verkehr und Umwelt (DREAL), die Polizei, die Gendarmerie und die Zollbeamten haben Richtlinien zur Kontrolle der Lenkzeiten von Fahrern von Kraftfahrzeugen bis 3,5 Tonnen erhalten. In Bezug auf die geänderte Verordnung vom 20. Juli 1998 über Arbeitszeiten und das individuelle Kontrollbuch im Güterkraftverkehr haben die oben genannten Behörden bereits mit verstärkten Kontrollen begonnen.

Bis vor kurzem waren Arbeitszeitkontrollen von Transporterfahrern in Frankreich eher eine Seltenheit. Wie die Franzosen jedoch ankündigen, werden diese ab jetzt systematisch stattfinden.

Welche Dokumente sind in Frankreich notwendig?

Laut Verordnung sollten Fahrer von Kraftfahrzeugen bis 3,5 Tonnen ihre Lenk- und Ruhezeiten in Frankreich vom Zeitpunkt der Einreise bis zum Zeitpunkt der Ausreise dokumentieren, dass heißt in ein speziell für diesen Zweck entwickeltes Individuelles Kontrollbuch (Livret individuel de contrôle, abgekürzt LIC) eintragen.Das LIC ist ein Dokument, das die Lenk- und Ruhezeiten von Fahrern von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen erfasst. Fahrer sollten das Kontrollbuch regelmäßig ausfüllen und immer im Fahrzeug zur Kontrolle bereithalten.

Im Bericht vom April 2018 betont jedoch Damien Pichereau, ein vom Premier designierter französischer Abgeordner zuständig für die Ausarbeitung von Legislativmaßnahmen für den Transport mit Kraftfahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen in Frankreich, dass Fahrer aus dem Ausland ein beliebiges Dokument zum Nachweis der Arbeitszeit vorlegen können.

In der Stellungnahme der Generaldirektion für Arbeit heißt es zwar, dass ausländische Fahrer nicht verpflichtet sind das LIC zu führen, andererseits müssen sie aber ein ähnliches Dokument besitzen, dass die Arbeitsstunden dokumentiert.

Das Dokument sollte gemäß der geänderten Verordnung vom 20. Juli 1998 einen Zeitplan der realisierten Transportdienstleistungen enthalten, einschließlich Arbeitsstunden und Pausen. Es sollte auch vom Chef des Unternehmens unterzeichnet sein (ein Musterzeitplan ist auf der Webseite des Arbeitgeberverbandes “Transport and Logistik Polen” zu finden). Es ist auch notwendig, tägliche und monatliche Zusammenfassungen zu erstellen. Der Unternehmer ist verpflichtet alle Kontrollbücher mindestens fünf Jahre aufzubewahren.

Was wichtig ist, Fahrer aus dem Ausland sollten bei sich eine Bescheinigung über die Entsendung haben. Die einzige Ausnahme stellt Transit da.

Im Kontext der allgemein anerkannten Rechtsnormen gelten die Vorschriften für den Straßentransport analogisch für alle Akteure, die dessen Teil sind, auch wenn sie im Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt werden, was bei Transportern der Fall ist, sagt Małgorzata Kamińska  aus der Kanzlei Translawyer.

Verstärkte Transporterkontrollen

In letzter Zeit kann man immer mehr Kontrollen von Kraftfahrzeugen bis 3,5 Tonnen in EU-Ländern beobachten. Dies ist das Ergebnis der Ende des letzten Jahres von der Europäischen Kommission angekündigten Arbeiten an den gesetzlichen Regelungen von Straßentransport mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen – fügt Kamińska hinzu.

Die Juristin betont auch, dass die Kontrollen in Zukunft nicht nur in Frankreich immer häufiger vorkommen werden und teure Konsequenzen mit sich bringen können.

Deshalb sollte man alle erforderlichen Dokumente immer parat haben und die Arbeitszeit gewissenhafft dokumentieren, denn es stimmt nicht, dass Kleintransporter von den Regelungen ausgenommen sind – sagt Kamińska.

Wer kein LIC hat, muss Bußgeld zahlen

Das Fehlen des individuellen Kontrollbuches oder eines anderen Zeitnachweisdokuments wird mit einer pauschalen Geldstrafe in Höhe von 135 Euro (Verkehrsvergehen der Klasse 4) bestraft. Der Betrag kann auf 90 Euro reduziert werden, maximal kann das Bußgeld 750 Euro betragen.

Das Muster des Buches ist auf der Webseite des französischen Verkehrsministeriums zu finden.

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