Am 1. Dezember 2023 teilte das Verkehrsministerium in Schwerin mit, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern sein gesamtes Streckennetz für den Lang-LKW Typ 1 freigegeben hat. Dabei handelt es sich um Sattelkraftfahrzeuge bis zu einer Gesamtlänge von 17,88 Metern. Die Freigabe gelte zunächst bis zum 31. Dezember 2026, unter den Voraussetzungen der Lang-LKW-Ausnahmeverordnung.
Bislang war die Praxis, dass einzelne Streckenabschnitte auf Eignung geprüft wurden und anschließend an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr zur Änderung gemeldet wurden. Erst mit der nächstfolgenden Änderung der Bundes-Verordnung konnte die Freigabe dann umgesetzt werden. Dieses Verfahren war für die Logistikunternehmen zu langwierig. Mit der Freigabe kommen wir dem Wunsch der Wirtschaft nach, schneller und unbürokratischer agieren zu können“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.
Für die weiteren Lang-LKW Typen 2 bis 4 (bis 25,25 Meter) gilt das bisherige Verfahren unverändert. Danach sind die konkret zu benennenden Fahrstrecken zunächst auf ihre Geeignetheit zur Aufnahme von Lang-LKW-Verkehren zu überprüfen. Sofern diese Befahrbarkeitsprüfung positiv ausgefallen ist, muss der Streckenabschnitt in der Positivliste im Anhang der Lang-LKW-Ausnahmeverordnung aufgenommen werden, heißt es vonseiten des Landesamts für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern.
Lesen Sie mehr zum Thema Lang-LKW:
Befristete Sonderregelung für Lang-LKW soll verlängert werden
Polen: Lang-LKW Zulassung umstritten