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Befristete Sonderregelung für Lang-LKW soll verlängert werden

Das Bundesverkehrsministerium will Planungssicherheit für die Logistik und schlägt eine Fristverlängerung für den sogenannten verlängerten Sattelauflieger (Lang-LKW Typ 1) vor.

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Das Bundesverkehrsministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) informiert über eine Fristverlängerung für den Lang-LKW Typ 1 (Sattelkraftfahrzeug bis zu einer Gesamtlänge von 17,88 Metern).

Der sogenannte verlängerte Sattelauflieger durfte befristet bis zum 31.12.2023 eingesetzt werden, nun soll die Sonderregelung um weitere fünf Jahre zunächst bis 2028 verlängert werden.

Vorbehaltlich der Ressortabstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörung soll die Verordnung am 1. Januar 2024 in Kraft treten, teilt das BMDV auf Anfrage mit.


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Oliver Luksic, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr und Beauftragter der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik:

Wir wollen Planungssicherheit für die Logistiker und schaffen die rechtliche Voraussetzung, damit der Lang-LKW Typ 1 zunächst bis 2028 weiterfahren darf. Das ist ein wichtiges Signal an die Logistikbranche. Die bisher gesammelten Erfahrungen sind durchweg positiv: Der Lang-Lkw hat sich bereits als vielseitiger und unverzichtbarer Bestandteil im Güterverkehr etabliert. Durch eine bessere Auslastung werden weniger Transporte notwendig. Das spart erheblich CO2 ein und schont unsere Straßeninfrastruktur. Darauf wollen wir auch in Zukunft nicht verzichten.“

Der Lang-LKW Typ 1 darf im gesamten Straßennetz innerhalb von Deutschland eingesetzt werden. Anders sieht es bei den längeren Typen aus, die nur auf bestimmten Strecken (Positivnetz) fahren dürfen.

Die Karte zum Positivnetz für Lang-LKW kann man beim BMDV hier abrufen.

Klimaschutz und Nachhaltigkeit in Transport und Logistik

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