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Freigabe der Kabotage für Holztransporte: Wir kennen die Stellungnahme des Ministeriums

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Vor zwei Tagen haben wir über die Mitteilung des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. berichtet, aus der hervorging, dass Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner für erneute Freigabe der Kabotage für Holztransporte plädiert. Nun liegt uns die Stellungnahme des Ministeriums vor.

Auf Nachfrage von Trans.INFO erklärt eine Sprecherin des Ministeriums, dass sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) dafür eingesetzt hat, eine einheitliche Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für Rundholztransportfahrzeuge für das gesamte Bundesgebiet bis zum Ende des Jahres 2020 zu erreichen.

Aufgrund dessen hat das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) entsprechende Schritte unternommen, um dies umzusetzen.

Konkret soll von einer Ahndung von Verstößen gegen das Sonn- und Feiertagsverbot bis zum 31.Dezember 2020 und das Fahrverbot nach der Ferienreisevorordnung bis zum 31. August 2020 abgesehen werden. Dem Antrag unseres Ministeriums, von der Kontrolle und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Kabotageverbots in der gleichen Gebietskulisse wie im Jahr 2019 abzusehen, ist das BMVI nicht gefolgt, so die Sprecherin des BMEL

Der Grund dafür liegt in massiven Widerständen des Transportgewerbes, weil es im Transportgewerbe wegen der Corona-Pandemie zu einem sehr intensiven Wettbewerb kommt.

Es gibt sogar die Forderung im politischen Raum, dass gegenüber der Europäischen Kommission die vollständige Aussetzung der derzeitigen Kabotagemöglichkeiten notifiziert werden soll. Das wäre aber genau das Gegenteil dessen, was eigentlich mit dem Antrag beabsichtigt wurde fügt das Ministerium hinzu.

Fot. Trans.INFO

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